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„mation des Competenzgerichtes und dessen Entschei-
„dung rücksichtlich der eingetretenen Competenzcon-
„flicte, so wie die dffentliche Bekanntmachung be-
„treffen, im Uebrigen bleibe es im Rheinkreise einst-
„weilen noch bey der dort über die Competenzcon-
„flicte bestehenden Gesetzgebung.“
Wobey der erste Ausschuß nichts zu erinmnern findet.
Auf die vom Präsidium gestellte Frage,
ob die Kammer dem sub Nr. V. Ziff. 4. von der
Kammer der Reichsräthe in Antrag gebrachten Bey-
satze ihre Zustimmung ertheile,
wurde einstimmig beschlossen, daß diesem Zu-
satze beyzustimmen sey.
IX. Der Abgeordnete Kiliani fortfahrend:
11) Dem von der Kammer der Abgeordneten ge-
äußerten Wunsche wegen dffentlicher Bekanntmachung der
Erkenntnisse stimmt zwar die Kammer der Reichsräthe bey,
allein sie nimmt in ihrem diesfallsigen Schreiben Umgang
von dem Beysatze:
„mit den Entscheidungsgründen“
was der erste Ausschuß hier nur berühren zu müssen
glaubt.
Da hiemit der Vortrag des ersten Ausschusses been-
digt war, so erklärte das Präsidimm die Berathung mit
dem Bemerken für geschlossen, daß in der morgigen
Sitzung der hieraus hervorgehende Beschluß der Kammer
zur Genehmigung vorgelegt werden solle, und forderte
nunmehr zur Erledigung der letzten Position der Tages-
ordnung den Abgeordneten v. Oerthel auf, die Proto-
colle der 70. und 77. Sitzung zu verlesen, welche sodann
ohne Erinnerung die Genehmigung der Kammer erhielten.