Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

dische Fadrikate auff fremden Maͤrkten abzusetzen, begegnet 
werden. 
2.) Muß man auf diejenigen natüärlichen Landser- 
zeugnisse Rücksicht nebmen, die bier veredelt und zu sol- 
chen Fabrikaten umgeschaffen werden, welche Bedürfuisse 
des Landes sind. 
3.) Müssen besonders Erzeugnisse des Auslandes, 
die entweder nothwendige Lebensbedürfnisse sind, eder 
zur Forderung inländischer Fabrikerzeugnisse dienen, z. B. 
die höchsten Nummern der bisber in Deutschland nicht 
prodncirten Baumwollengespinnsie 2c. 2c. ganz frey einge- 
ben. Hingegen 
5.) Erzeugnisse des Auslandes, die zwar Gegen- 
siände des unmirtelbaren Verkehrs fsind, aber doch nicht 
zu den unentbehrlichsten Bedürfnissen gebbren, miüssen 
nach ihrer Entbehrlichkeit mit mehr oder minder bbhern 
Zollen belegt werden; ähnliche Rücksichten müssen 
S.) bep Manufactur und Fabrikwaaren eintre- 
ten. Nebenbey ist noch besonders Rücksicht auf das spe- 
cifische Gewicht einer Waare im Verhäleniß des Wer- 
thes zu nehmen. 
b.) Muß erwogen werden, wie verhält sich die 
inländische Production zum inländischen Censumo? 
J.) Ist ndihig, daß man die eligenen Ectzeugnisse 
des inländischen Bodens kenne und wisse, ob sie mit Vor- 
rtbeil oder Nachtheil im Lande selbst verarbeitet oder mit 
Vortheil ins Ausland versendet und dagegen Kunstpro-= 
ducte eingetauscht werden können; und daß man endlich 
8.) mit den inteilligenten Kräften des Landes so0 
viel ver traut ist, daß man wisse, ob sie schon Fortschri= 
te gemacht haben, und eine solche Ansbildung zu hoffen 
ist, daß die inländischen Fabrikate an Güte den ausläu-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.