Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Weinstein, praͤparirter, kann bey uns 
um deßwillen nicht raffinirt werden, weil uns das rohe 
Materiale in Deutschland dazu gänzlich mangelt. Oer 
wenige rohe Weinstein, welcher in den Rheingegenden ge- 
wonnen wird, wird auch gleich wieder in der Färberey 
im rohen Zustande verbraucht. 
Bey der beypnahe vdlligen Unmöglichkeit den Wein- 
stein im Lande zu raffiniren, stimme ich für einen Ein- 
gangszoll von 1 fl. ho kr. 
Zucker, roher, fuͤr Raffinerien, war bisher 
mit 3 fl. 20 kr. und raffinirter im Eingange mit nosfl. 
belegt. Ob nun gleich der verehrte Ausschuß 5 fl. und 
Hr. v. Utzschneider 4 fl. 24 kr. für Rohzucker Elngangs= 
zoll angenommen, so kann ich doch nur für den Jollsatz 
von 3 fl. 20 kr. für Raffinerlen stimmen und stelle hier- 
nach meinen Antrag: 
Meine Gründe dafür sind folgendé. 
Anstalten und Unternehmungen, wie Juckerraffinerlei 
sind, verdienen schon deßwegen die größte Beachtung, 
weil dem Staate #tel der Ausgabe, statt raffinirten Juckers 
nur rohen zu beziehen, erhalten werden und dem National= 
capital als Vermehrung zugehen. 
Ueberbieß gehen dem Vaterlande, nach vorliegender 
Berechnung, wovon die hohe Kammer Einsicht nehmen 
wolle, wenn 100, 000 Centner Rohzucker raffinirt werden, 
an Arbeitsldhnen aller Art, Interessen 2c. 2c. noch über 
vierhundert und fünfzig tausend Gulden zu. 
Auch angenommen, daß einiger Nutzen mit dem 
Unternehmen einer Zuckerraffinerie verbunden sey, der 
jedoch nicht sehr bedeutend seyn wird, so frage ich, meine 
Herren! welches ist denn besser, daß der Staatseinwoh- 
ner, der alle Lasten des Staates, die schon bestehen und 
noch kommen kdnnen, tragen muß, oder der Ausländer,
	        
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