Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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ruͤcksichtigt werden sollte, was kann dann hiebey uns 
leiten? 
Will man uͤbrigens, statt bis zu 100 fl. zu gehen, 
bey bo fl. stehen bleiben, so kann ich mich auch fuͤr alle 
von mir zu Sofl. pr. Centner beantragten Gegenstaͤnde zu 
bo fl. verstehen, da ich der 1°0 fl. halber keinen großen 
Anstand finde, und trage daher vorzugsweise darauf an, 
wofern die Kammer nicht auf den troo fl. Sätzen besteht. 
Nun zu einigen weitern Bemerkungen des Separat- 
votums. Ueber die Alkali, chemischen Präparate, Vitriol- 
dl, Schwefelsäure, Glaubersalz, Galizenstein, Oelseife 
und dergleichen in dieses Fach einschlagende Artikel hat 
Herr Fikenscher gesprochen und meine Vertheidigung 
übernommen, wofür ich ihm danke. Sie werden gehoͤrt 
haben, daß es mit der Kritik so richtig nicht ist. Ich 
verfolge nun die übrige Kritik in der Reihenfolge, wie 
sie im Separatvotum enthalten ist, und hoffe mich 
rechtfertigen zu kdnen. 
Bei Baumwollwaaren ist's unmöglich, Alles 
nach dem richtigen Werthe zu treffen, wenn man nicht 
nach dem Werthe procentweise verzollen lassen will. In 
Betracht jedoch, daß der Artikel sehr leicht im Gewicht 
ist und feine weiße Baumwollwaare dabey viel Werthhhat, 
kann ich auch dafür stimmen, daß alle weiße Baumwoll= 
waare ohne Ausnahme, gleich der gedruckten, einen 
und denselben Zoll bezahle. 
Was die Druckereyen und Färbereyen an rohen 
Baumwolltüchern für's Ausland gebrauchen, soll ihnen 
zollfrey zukommen können, dahin führt unsere letzte Ab- 
stimmung zu K. 94. der Jollordnung mit allem Rechte. 
Ich koun für keinen höhern Zoll als a0 fl. für rohe 
Baumwolltücher stimmen. 
Bev den Bijonterlewgaren verstehe ich mich 
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