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aern dazü, daß aͤchte und unedle Edelsieine gleichen
Zoll zahlen, da die Zollbeamten sie schwerlich unterschei-
den können; es war aber auch nie anders gemeint, denn
unter Galanteriewaare zahlten sie ja auch denselben ZJoll,
wie Bijouterien.
Obbey Bortenmacherarbeiten steht: nach den
Stoffen, woraus sie gemacht sind, oder so wie es bieher
im Tarif der Regierung steht, ist wohl gleich und hat
ganz denselben Sinn; niemand wird es auch anders ver-
stehen, manche dieser Gegenstände sind von gemischten
Stoffen und daher die Angabe im bisherigen Tarif ganz
richtig.
Bey Büchsenmacherarbeit werde ich ironisch
gefragt, ob Flintenschäfte und Schldsser nicht auch da-
zu gehdren? Erstere zu 20 fl. belegt, die andern geringer.
Nun steht aber bey Büchsenmacherarbeit im Tarif noch
der Beysatz: vollendete Gewehre, Pistolen u. dgl.,
was der Herr Kritiker verschweigt. Ganz richtig kann
man Theile von Gewehren, wie Schäfte und Schlbsser,
geringer belegen. Hat Herr v. Utzschneider in sei-
nem Tarif bey Uhren doch auch Uhrenbestandthei-
le geringer belegt als vollendete Uhren.
Zu was also diese Kritik?
Bürstenbinderwaaren. Hier werde ich geta-
delt, daß ich nicht auch gleich Herrn v. Utzschneider
dreyerley Sätze annehme. Hören Sie nun:
1.) Bürsten, gemeine, grobe, und dergleichen zu
10 fl.
a.) Bürsten, alle feinen mit hölzerner Fassung zu 3o fl.
3.) Alle mit feiner Fassung, (wie Galanteriewaaren)
zu roo fl.; und nun erwägen sie selbst, meine Herren,
welcher Spielraum zur Willkühr für die Jollbehbrde, ob
So fl. oder sofl. genomwen werden sollen, weil beyde