Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 440 — 
aern dazü, daß aͤchte und unedle Edelsieine gleichen 
Zoll zahlen, da die Zollbeamten sie schwerlich unterschei- 
den können; es war aber auch nie anders gemeint, denn 
unter Galanteriewaare zahlten sie ja auch denselben ZJoll, 
wie Bijouterien. 
Obbey Bortenmacherarbeiten steht: nach den 
Stoffen, woraus sie gemacht sind, oder so wie es bieher 
im Tarif der Regierung steht, ist wohl gleich und hat 
ganz denselben Sinn; niemand wird es auch anders ver- 
stehen, manche dieser Gegenstände sind von gemischten 
Stoffen und daher die Angabe im bisherigen Tarif ganz 
richtig. 
Bey Büchsenmacherarbeit werde ich ironisch 
gefragt, ob Flintenschäfte und Schldsser nicht auch da- 
zu gehdren? Erstere zu 20 fl. belegt, die andern geringer. 
Nun steht aber bey Büchsenmacherarbeit im Tarif noch 
der Beysatz: vollendete Gewehre, Pistolen u. dgl., 
was der Herr Kritiker verschweigt. Ganz richtig kann 
man Theile von Gewehren, wie Schäfte und Schlbsser, 
geringer belegen. Hat Herr v. Utzschneider in sei- 
nem Tarif bey Uhren doch auch Uhrenbestandthei- 
le geringer belegt als vollendete Uhren. 
Zu was also diese Kritik? 
Bürstenbinderwaaren. Hier werde ich geta- 
delt, daß ich nicht auch gleich Herrn v. Utzschneider 
dreyerley Sätze annehme. Hören Sie nun: 
1.) Bürsten, gemeine, grobe, und dergleichen zu 
10 fl. 
a.) Bürsten, alle feinen mit hölzerner Fassung zu 3o fl. 
3.) Alle mit feiner Fassung, (wie Galanteriewaaren) 
zu roo fl.; und nun erwägen sie selbst, meine Herren, 
welcher Spielraum zur Willkühr für die Jollbehbrde, ob 
So fl. oder sofl. genomwen werden sollen, weil beyde
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.