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Der Sinn ist ganz klar; kommen sie alleln, (solire,
ohne Galanteriewaaren, so zahlen sie für das, was
sie sind; kommen sie aber untereinander im Ga-
lanteriewaarenhandel, so geht es nach dem Sah für
Galanteriewaaren. So lautet der Antrag der Regierung
und die JZollbehandlung wird dadurch erleichtert. Seite
130. fragt Herr v. Utzschneider, welcher Jollbeamte
vermag sogenannte gesottene messingene Leuchter von
versilberten soder vergoldeten zu unterscheiden? und
ruft dabey aus: Welche Ungleichbeit! welche Willkühr!
In seinem Tarif, Seite 976. bey den Messingwaaren be-
antragt er selbst:
1.) Diejenigen blos von Messing, dann gelb und
weiß gesotten ohne Vergoldung und Versübe-
rung zu 30 fl. der Centner.
2. Dieselben vergoldet, versilbert, zu 50 fl.
Alsfo was bey mir getadelt wird als Anomalie, er-
laubt man sich selbst im ganz gleichen Fall. Welche Con-
sequenz! Man sieht, daß zwey daran gearbeitet haben.
Oelseife, bisher Gegenstand der Begünstigung,
soll aber, weil die Fabriken sie unentbehrlich brauchen,
zur Vermeidung der Begünstigung ganz niedrig belegt wer-
den. Ich beantrage sie für alle Färber und Fabrikanten
zu 25 kr. den Centner Eingangszoll, ohne daß sie damit
Handel treiben dürfen.
Man kdante einwenden, dann wären die kleinern
Gewerbsleute, die nicht direct beziehen, ausgeschlossen.
Mit nichten; denn entweder stehen in solchen Fällen meh-
rere kleinere zusammen, wenn sie ihre Oelseife auswärts
bestellen, oder sie wenden sich an einen Kaufmann, der
sie ihnen kommen läßt, und sie verzollen solche zu #5 kr.
zum eigenen Gewerbebedarf.
Bep Spiritus beantrage ich, analog mit den