Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Werthe der uns fast unentbehrlichen Olivendle die Bes 
legung mit 6 fl. go kr. für hinreichend. Ich kann mich 
gern damit vereinigen, daß das mit Terpentin ver- 
mischte Olivendl nur à# kr. zum Fabrikbedarf be- 
zahle. 
Nun wird wieder Seite 138. des Separatvotums 
über die Belegung der medicinischen Oele sehr geklagt. Ich 
beantrage sie zu 3. fl. 20 kr., Herr v. Utzschneider 
zu 5 fl. — Welch kleiner Unterschied! Und wie viel 
Centner dergleschen feinen Oele gehen denn ein? Es 
kommr heräus, als kämen Cajaput= und Zimmetdle fäs- 
serweise an. Hierüber, als über die wohlriechenden Oe- 
le berufe ich mich an mein Coreferat, und bemerke nur, 
daß der Seite 120. gerügte Fehler wegen Olivendl blos 
ein Druckfehler ist: es muß auch in meinem Amtrrag. 
fuͤr 1828 b fl. 40 kr. statt 10 fl. heißen. 
Wegen Saftfarben, Alaun, Vitrioldl 
berufe ich mich nur an den im Coreferate ausgespro- 
chenen Grundsatz, die bendthigten Fardmaterialien den 
Gewerben moglich wohlfeil zukommen zu lassen. Jede 
hohe Belegung wäre eine Prämie für den Ausländer, 
der uns Fabrikate zuführt, bey deren Fabrikation solche 
Materialien verwendet werden. 
Schwärze und Schmutzwaaren hat der 
zweyte Ausschuß mit 5 fl. gleich dem Herrn v. Utz- 
schneider beantragt. 
Die Seidenwaaren betreffend, habe ich im 
Coreferate die Mittel zu Emporbringung dieser Fabrika- 
tton angedeutet. Jeder Kenner mdge urtheilen, ob hier 
eine Belegung von 50 fl., 60 fl. oder o#o fl. viel hilft. 
Herr v. Usschneider belegt gefärbte Seide mit 40 fl. 
statt 20 fl. pr. Centner. Bey dem dermaligen Staude 
unserer Seidenfärbereyen ist dieser Zoll nur ein Vortheil 
fäür das Ausland; denn unsere Seidenweber müssen die
	        
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