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aus fuͤhren ? Der Herr Nebenberichterstatter, der
nun im Sypsiteme doch mit dem Herrn v. Utzschneider
einverstanden ist, hat im Jahre 1825 selbst auseinander
gesetzt, welche Widersprüche das System hoher Zölle mit
sich führet.
Hohe Zölle sind nach meiner Meynung sinanziell
weder nothwendig noch vortheilhaft. Man bemerkt zwar,
daß durch die Verminderung des Weggeldes im inneren
Verkehr, der Durchgangszdlle und der Ausgangszlle,
welche die Kammer zur Erleichterung des Verkehres be-
absichtiger„ ein Ausfall entstehen werde, den man nicht
anders decken könne, als durch hohe Eingangszblle.
Allein ein hoher Zoiltarlf hat eben nicht immer eine
hohe Zolleinnahme zur Folge; ja, je höher der Tarif,
desto geringer wird häufig die Einnahme. Oie Koften
der Aufsicht werden vermehrt mit dem Anstalten, welche
zur Aufrechehaltung der hohen Zollsätze ubthig erachtet
werden, und zwar besonders wegen der Größe und geo-
graphischen Lage des Landes. Ein kleiner Staat hat
unter übrigens gleichen Gebietsverhältnissen nach mathe-
matischen Regeln eine verhältnißmäßig längere Gränze
als ein großer Staat, und mit der Länge der Gränzen
wachsen die Kosten für die Bewachung derselben. Un-
sere 752 Stunden lange Gränze ist überdieß zum Theile
mit Gebirgen und Waldungen umzogen, welche dem
Schwärzhandel auch bey der wachsamsten Aufsicht sehr
günstig sind, ja in mehreren Gegenden ist sie sogar un-
bestimmt. Wir haben z. B. im Karwendelthale Domä-
neurechte zu üben, und im sogenannten Fralschbezirke
im Landgerichte Waldsassen wird die Criminalgerichtsbar=
keit jährlich abwechselnd von Bayern und Oestreich geübt.
Den unwidersprechlichen Beweis, daß durch hohe
Zdlle die Koste n der Verwaltung vermehrt werden, giebt