— 463 —
trotz aller Maßregeln unter dem vorigen Systeme nicht
aufzubringen war.
Am 1. Decemb. 1804 machte man eine neue Zoll-
ordnung, nicht, wie der erste Redner behauptet, weil
die alte sich nicht bewährte, sondern um die verschiede-
nen alten Länder, nämlich Bayern, die obere Pfalz und
Neuburg durch eine gemeinsame Verwaltung und durch
ein gemeinsames Zollspstem zu verbinden. Dieses Sy-
stem war mild, doch nahm man schon mehrere Rück-
sichten auf die inländische Industrie, und die Jollsätze
wurden bis auf fünf vermehrt, nämlich 5 kr., 20 kr., 1 fl.,
2 fl., 5 fl. Es ist zu bemerken, wie die milden Zölle
nur allmählig mit der Rücksicht auf die Industrie und
fast unwillkürlich gestiegen sind. Dieses ist der Erbfeh-
ler der Zolle; sie sind wie Meerwasser, je mehr man
trinkt, desto mehr dürstet man.
Der Ertrag der Zölle hielt sich fortwährend ziemlich.
Am ersten Dec. 1807, nach der Vereinigung aller an
Bapern gekommenen Länder, erließ man eine allgemeine
Mauthordnung für das ganze Kdnigreich, welche nach we-
nigen Monaten einer zweyten revidirten Auflage (vom 8.
März 1808) unterworfen wurde. Noch hatte die Regierung.
diei bey ihrem Antritte verkündeten Ansichten von den
Söllen im Wesentlichen nicht geändert, denn die neuld
Mauthordnung enthielt für den Eingangszoll nur vier
mäßige Sätze, nämlich 20 kr., 1 fl., 2 fl. und 3 fl.
Bey diesen höchst geringen Sätzen des Tarifs stieg
die Einnahme von Jahr zu Jahr; see betrug im Jahre
180 3,550, 482 fl. 30 kr. (roh), also bey einer Be-
volkerung, welche der gegenwärtigen bey weitem nicht
gleich war, um 120,410 fl. 40 N kr. mehr als bey
den hohen Zollsätzen im Jahre 183 Bemerken Sie
wohl, meine Herren, den Betrag des kleinen Jollsatzes