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von höchstens 3 fl. in Vergleichung mit jenem des hohen
bis auf 60 fl. steigenden Tarifs 1 —
Es ist zwar wahr, daß die Administrationskosten
ungemein groß waren, nämlich 1,006,050 fl., allein sie
waren keine Folge des Systems, sondern nichts weiter
als ein äußerst übertriebener Lurus der Verwaltung,
was aus dem Umstande erhellt, daß das vorige Finanz-=
ministerium die Jollverwaltungskosien um weit mehr als
1 Million vermindert hat.
Im Jahre 1812, dem letzten Jahre dieses Spyste-
mes, stieg der rohe Ertrag der Jollgefälle auf 3,472,024 fl.
15 kr., und der Reinertrag war 2,008, 111 fl.
Ich bin der Wahrheit schuldig zu sagen, daß diese
erhbhte Einnahme nicht ganz auf Rechnung der mik-
den Eingangszölle kommt. Die Ourchgangszölle, wek-
che nun auf 82,000 fl. herabgesunken sind, haben im
Jahre 13k# 070,127 fl. 51 kr. und im Jahre 1312
666, 316 fl. 8 kr. ertragen. In diesen Jahren war der
Transirhandel noch blühend, welcher eben durch die mit
einem strengen Jollspstem verbundenen Maßregeln gegen
eingehende und durchgehende Güter von den Gränzen
hinweggewiesen wird.
Ein zweyter Grund der erhöhten Jolleinnahme im
Jahre 187 lag in den Zdllen, welche am 21. Oct.
1810 in Folge des französischen Decrets von Trianon
auf Colonialwaaren gelegt wurden. Das Maß derselben
war ungeheuer; z. B. 10 fl. 10 kr. vom Centner Zucker
und Kaffee, 3 — 208 fl. 32 kr. vom Centner Baumwolle,
521 fl. 34 kr. vom Centner Zimmet, Cochenille u. s. w.;
aber dor Ertrag, so bedeutend er scheint, stand selbst
im ersten Jahre nicht im Verhältuisse mit den enormen
Lollsätzen; er belief sich nämlich auf 070,074 fl., und