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moͤglich, daß die Eisenproduction in Ansehung der Quan-
titaͤt durch hohe Zoͤlle erhoͤhet werde; ob jedoch auch
in Ansehung der Vollkommenheit, — lasse ich dahin
gestellt seyn. Wen aber wuͤrde dieser hohe Zoll treffen 2—
Alle zahlreichen Gewerbe, welche das Eisen bedürfen,
besonders aber der Landmann, der Eisen und Eisenwerk-
zeuge bedarf. Die Eisenwerke an der Laber, Altmühl
und Vils konnen den Centner Stabeisen um y fl. 30 kr.
erzeugen, also wohl zu dem Preise von 15 fl. noch
concurriren, um welchen das Eisen an den südlichen
Gränzen des Reiches an den Landmann verkauft wird.
Will man den Eisenwerken auf einer Seite zu Hülfe
kommen, ohne auf der andern Seite die übrigen Gewerbe
und den Ackerbau mit der Erhdhung einer indirecten
Abgabe zu beläsiigen, so gewähre man den Hochofen-
und Hammerwerkebesitzern billige Holspreise, und befreye
sie von dem Verbote, Guß= und Roheisen zu verkaufen.
Dleses Monopol wird um so mehr verschwinden, als es
bey der nunmehr freyen Concurrenz der würtembergischen
Eisenwerke hdchst schädlich wäre, und als es jetzt schon,
außer Altbayern, nicht mehr besteht.
Eine Fabrik, die man blos durch hohe Jölle geschaf-
feen hat, dauert schwerlich länger als der Zoll selbst.
Liegen doch belehrende Beyspiele vor uns! Von den we-
nigen Fabriken, welche in Altbapyern von den vorigen
Regierungen mit aller Kraftanstrengung und mit großem
Aufwande durch Verordnungen hervorgerufen worden
sind, ist fast nichts übrig, als diese Verordnungen, wo-
gegen die blühende Industrie des Obermainkreises und
des Oberdonaukreises zu einer Zeit entstanden ist, wo
man an den Schutz durch hohe Zolle noch nicht dachte;
und eben so wenig verdankt die Industrie der Schweiz
und Sachsens solchen Zwangsmaßregeln ihre Blüthe.
Hohe Zölle sind aber der Industrie nicht nur nicht