Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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moͤglich, daß die Eisenproduction in Ansehung der Quan- 
titaͤt durch hohe Zoͤlle erhoͤhet werde; ob jedoch auch 
in Ansehung der Vollkommenheit, — lasse ich dahin 
gestellt seyn. Wen aber wuͤrde dieser hohe Zoll treffen 2— 
Alle zahlreichen Gewerbe, welche das Eisen bedürfen, 
besonders aber der Landmann, der Eisen und Eisenwerk- 
zeuge bedarf. Die Eisenwerke an der Laber, Altmühl 
und Vils konnen den Centner Stabeisen um y fl. 30 kr. 
erzeugen, also wohl zu dem Preise von 15 fl. noch 
concurriren, um welchen das Eisen an den südlichen 
Gränzen des Reiches an den Landmann verkauft wird. 
Will man den Eisenwerken auf einer Seite zu Hülfe 
kommen, ohne auf der andern Seite die übrigen Gewerbe 
und den Ackerbau mit der Erhdhung einer indirecten 
Abgabe zu beläsiigen, so gewähre man den Hochofen- 
und Hammerwerkebesitzern billige Holspreise, und befreye 
sie von dem Verbote, Guß= und Roheisen zu verkaufen. 
Dleses Monopol wird um so mehr verschwinden, als es 
bey der nunmehr freyen Concurrenz der würtembergischen 
Eisenwerke hdchst schädlich wäre, und als es jetzt schon, 
außer Altbayern, nicht mehr besteht. 
Eine Fabrik, die man blos durch hohe Jölle geschaf- 
feen hat, dauert schwerlich länger als der Zoll selbst. 
Liegen doch belehrende Beyspiele vor uns! Von den we- 
nigen Fabriken, welche in Altbapyern von den vorigen 
Regierungen mit aller Kraftanstrengung und mit großem 
Aufwande durch Verordnungen hervorgerufen worden 
sind, ist fast nichts übrig, als diese Verordnungen, wo- 
gegen die blühende Industrie des Obermainkreises und 
des Oberdonaukreises zu einer Zeit entstanden ist, wo 
man an den Schutz durch hohe Zolle noch nicht dachte; 
und eben so wenig verdankt die Industrie der Schweiz 
und Sachsens solchen Zwangsmaßregeln ihre Blüthe. 
Hohe Zölle sind aber der Industrie nicht nur nicht
	        
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