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Rückäußerung der jetzigen Ansichten entgegen und erneuert
die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung.
München den 11. Juny 18238.
Frepherr von Schrenk,
erster Präsident.
Vetterlein, erster Secretär.
Die Kammer genehmigte diesen Beschluß ohne wei-
tere Erinnerung.
Nunmehr beruft der erste Präsident den Abge-
ordneten Dangel auf die Rednerbühne, um Namens des
zweyten Ausschusses über den weitern Beschluß der Kam-
mer der Reichsräthe hinsichtlich des Gesetzes über den
Malzaufschlag Vortrag zu erstatten.
Der Abgeordnete Dangel als Referent begann
diesen Vortrag nach der Reihe der einzelnen Puncte:
Auf die von der hohen Kammer am 13. April
d. J. gefaßten und der Kammer der Reichsräthe mite
getheilten Beschlüsse in Beziehung auf den Gesetzent-
wurf. die Erhebung des Malzaufschlages betr., ist am
10. May ein Schreiben des Inhalts eingelaufen:
(Siehe Beylage am Schluß des Protocolls.)
Oa diese Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe
mit jenen der Kammer der Abgeordneten in mehreren
Puncten nicht übereinstimmen, so wurden solche von
dem zwepten Ausschusse genau verglichen, wobey sich
folgende Resultate ergeben haben:
Zu 1. Die Kammer der Abgeordneten hat in
Folge des von beyden Kammern einstimmig beschlossenen
Zusatzes zum §. 54. des Gesetzentwurfs:
„Gleichen Strafen unterliegt derjenige, welcher
„Malzsurrogate zur Bierfabrication verwendet,“
zwey neue Modificationen vorgeschlagen, und zwar
a.) daß statt des F. A. deß Gesetzentwurfes, welcher
wegzubleiben habe, die Bestimmung anzunehmen sep:
„„Zur Biererzeugung statt des Malzes aus Ge-