Gleich kraͤftig spricht aber auch die finanzielle Ruͤck-
sicht gegen dieses System; wenn das Budget Ein-
nahmspositionen, die ihre Anweisung in Zoͤllen finden,
aufzaͤhlt, wie soll die Verbindlichkeit erfuͤllt, wie die
Deckung gegeben werden, sobald das Prohibitiosystem
die Einnahmequellen verschließt ? Endlich konnte die Re-
gierung sich auch noch aus einem andern Grunde nicht
zu Prohibitionen hinneigen, nämlich — die Ständever-
sammlungen von 1819, 18232 und 1½835 haben sich
bereits dagegen erklärt; auch die im Jahr 1½820 an-
geordnete Berathungecommission hat gleiche Ansichten
gedußert. —
Allein freundlicher, meine Herren! erscheint, be-
sonders nach der reizenden Darstellung, welche der Red-
ner vor mir gegeben, das Spstem der vollen Handels-
frepbelt, welches auch vorzugsweise ein finanziel-
les Zollsystem genannt werden will.
Es wurden Ihnen alle Vortheile dieses Systems
gezelgt; — es wurde Ihnen mit Wärme geschildert,
wie nach und nach die Industrie bep diesem Systeme
sich immer mehr rege, wie der Zufluß der Gewerbe sich
mehre, wie das getrennte Einzelne verschwinde, wo das
Band, welches alle Weltbürger umschließt, in jedem
kleinen Puncte erkennbar, in jedem Puncte wirksam
wird.
Man entgegnet zugleich moglichen Einwendungen
oder Zweifeln, daß in andern Staaten, nämlich in der
Schweiz. in Sachsen, auch sogar in einzelnen Städten,
z. B. in Nürnberg, Augsburg, Regensburg ꝛc., ohne
Zollschutz die Gewerbe sich dennoch erhoben und sichtbar
ausgebildet haben.
Meine Herren! wenn man dadon spricht, so
werden Sie auch mir zu bemerken erlauben, daß die
verehrten Redner, welche dieß behaupten, Zeiten und