Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

d 17. März mitgetheilten Gesetzentwurfes, die Ent- 
peidung der Competenzconflicte betreffend, und der hie- 
hber nach jenseitigem Beschlusse bepzufügenden Modifi- 
tionen und Wünsche den Beschluß gefaßt: 
I. Es sey, übereinstimmend mit dem Antrage der 
ammer der Abgeordneten, dem vorliegenden Gesetzent- 
utfe die Zustimmung, jedoch unter folgenden Modifi- 
tionen, zu ertheilen. 
II. Den von der Abgeordneten in Antrag gebrachten 
Lodificarionen zu 9. 1. des Gesetzentwurfes unter Nr. 
und J., dann zu &. 2. uüter Nr. 6. Buchstabe 
id f, endlich zu g. 3. unter Nr. 7. und Z. sey ohne 
le Abänderung ihrem Inhalte und ihrer Fassung nach 
yzustimmen. 
III. Die nachbenannten, von der Kammer der Ab- 
ordneten beschlossenen Modificationen seyen in folgender 
at abzuändern: 
1) Statt des unter Nr. 5. Buchst. a des jenseitigen 
Beschlusses als Modification in Antrag gebrach- 
ten Zusatzes zu F. 1. wolle gesetzt werden: 
„Hat sich jedoch der Fiscus als Vertreter der 
Staatsgewalt bey dem Gerichte a) auf die Klage 
eingelassen, ader ist h) die von ihm angebrachte 
Einrede der Unzustindigkeit rechtskräftig verwor- 
fen worden, so bleibt der vorliegende Fall der 
Entscheidung der Gerichte ausschließend unter- 
worfen.“ 
2) Die im gegenseitigen Beschlusse hinsichtlich des §. 
2. des Gesetzentwurfes unter Nr. 0. Buchstabe 
a b c und d als Modisicationen beantragten 
Bestimmungen sepen mit nachfolgenden Abänderun- 
gen anzunehmen:
	        
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