Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 8301 — 
Würdigung dessen, was geschehen, vollkommen begrün- 
det und gerechtfertiger erscheinen. 
Nur habe ich noch in Beziehung auf das Jollgesetz 
dom Jahre 1829 gegen einzelne verehrte Redner speciell 
zu bemerken die Ehre, daß das gegenwäreig in Anwen- 
dung gekommene System auf die Grundsätze bafsirt sey, 
welche im gedachten Gesetze ausgesprochen sind. — Ich 
mdchte demnach dieses Gesetz oder den Tarlf vom Jah- 
re 1819 nicht ein Ungeheuer nennen, wie es von 
einem Redner von der Bühne genannt wurde. — Ich, 
meine Herren, glaube nicht, daß ein Ungeheuer aus 
den Berathungen der Stände des Reiches, welche zum 
Wohle des Vaterlandes Statt gefunden, hervorgehen 
kdnne, noch minder jemal hervorgegangen ist. 
Das nemliche Gesetz spricht offen und deutlich von 
Erleichterung der Landwirthschaft, der Industrie und des 
Handels; auf den Grund dieses Gesetzes wurden im 
Jahre 1822 die weiteren Schritte gemacht — gegen 
das Ausland. 
Ich erlaube mir im Vorübergehen auch zu bemer- 
ken, daß, so sehr auch der Wunsch für die allgemeine 
Handelsfrepheit sich aussprechen moge, dennoch den 
Maßregeln vom Jahre 18232 der Werth nicht entzogen 
werden koͤnne, daß sie es waren, welche manchen spe- 
ciellen Vortheil gesichert, der ohne s#e vielleicht entbehrt 
werden müßte. — 
Auf den Grundsätzen vom Jahre 18:10 ruhen 
auch die Bestimmungen vom Jahre 1835 — die Ver- 
fügungen vom Jahre 1820. Nicht ohne Grund 
hat ein sehr geehrter Redner an die Nothwendigkeit 
einer Handelskammer erinnert, um die Interessen 
Verhandl. Bd. XIII. 50
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.