Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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renten fuͤr den Entwurf und gegen den Antrag des Herrn 
Abgeordneten v. Utzschneider. 
In Bezug auf den Wein besteht eine Differenz. — Kaͤse; 
hier unterscheidet der Hr. Abgeordnete v. Utzschneider 
ganz gemeine und die bessern. Beyde mit dem Zollsatze 
von 5 fl. zu belegen, wäre eine Prohibition des Handels 
mit gemeinen Käsen, wegen unserer nachbarlichen Verhält- 
nisse stimme ich hier mit dem Hrn. Abgeordneten v. Utz- 
schneider. — In Bezug auf Mohndl trete ich ihm gleich- 
falls bey. Der höhere Zollsatz wird darauf wirken, daß 
der Bau der Oelpflanzen im Lande sich mehrt, und die 
Oelmühlen vermehrt und verbessert werden. 
2) In Bezug auf die Erzeugnisse der Gewerbe und 
Industrie im Allgemeinen habe ich mich bereits ausgespro- 
chen; ich trete in allen diesen Beziehungen hinsichtlich 
der Producte des Webestuhles der Classification bey, welche 
der Hr. Abgeordnete v. Utzschneider in Antrag gebracht 
hat, jedoch nicht dem — von ihm beantragten höchsten Joll- 
satze, vielmehr vereinige ich mich in dieser Beziehung mit 
dem Antrage des Hrn. Coreferenten, welchen er von der 
Bühne stellte. 
Was die Classification anlangt, so hat Hr. v. Utz- 
schneider Rüchsicht genommen auf den höhern Werth, 
in sofern er durch äußere Kennzeichen leicht erkennbar ist, 
und entfernt sich dadurch mehr von dem Prohibitivsystem. 
Ich stimme aber der Erhöhung des Jollsatzes von 50 und 
60 auf 100. fl. nicht bey, weil ich glaube, daß wir ohne 
Noth Aufsehen erregen. Sehr zweckmäßig hat der Herr 
Coreferent den Antrag gestellt, die vermischten Zeuche 
mit einem gleichen Jollsatze zu belegen, damit nicht bev 
verschiedenen Jollsätzen aus den verschiedenen Declaratio= 
nen die Möglichkeit von Unterschleifen hervorgehe. 
Diese Vermischungen geschehen entweder mit Wolle 
und Baumwolle, oder Baumwolle und Seide, oder mit
	        
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