Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Wolle und Seide 2c. Der Hr. Abgeordnete v. Utzschnei- 
der will die Mischungen von Seide und Baumwolle mit 
100 fl. pr. Ctr., die Zeuche hingegen, wo Baumwolle oder 
Seide mit Wolle gemische ist, nur mit 00 fl. belegen. Das 
finde ich nicht ganz consequent; da wird sich bald wieder 
Gelegenheit zu Defraudationen und falschen Declarationen 
finden. Der Antrag der Regierung war für Seide 100 fl., 
für Wolle 60 fl., für Baumwolle 50 fl. Der Hr. Core= 
ferent will einen Durchschnitt auf 00 fl. annehmen, er- 
höht also die Auflage bey Baumwollengeweben um 10 fl. 
und vermindert sie bey Seidengeweben um 40 fl. Neh- 
men wir nun an, daß diese Mehrung und Minderung 
ungefähr das Verhältniß bildet, in welchem auch mehr 
oder minder von Baumwolle oder Seide eingeführt wird: 
so zeigt sich, daß das angegebene Verhältniß richtig an- 
gegeben ist, und hiermit ist sogleich die an den Hru. Co- 
referenten gestellte Frage beantwortet, warum er gerade 
00 und nicht mehr oder weniger Gulden in Antrag ge- 
bracht habe. 
5) In Bezug auf Bijouterien setzt der Hr. Corefe- 
rent den Jollsatz von 100 fl. auf 50 herab. Sein vorzüglich- 
ster Grund ist, weil er diesen Zoll leichter erhebbar glaubt. 
Meine Herren! 50 fl. und 100 fl., glaube ich, macht 
in Bezug auf die Leichtigkeit und Sicherheit der Er- 
hebung gar keinen Unterschied; wer in dieser Beziehung 
schmuggeln will, wird dieses auch bey dem verminderten 
Zollsatz thun. Der Werth dieser Gegenstände ist von der 
Art, daß ein Jollsatz zu 100 fl. ein außerst unbedenten- 
der ist. Ich kann mich von der Zweckmäßigkeit einer sol- 
chen Verminderung nicht überzeugen, muß vielmehr hier 
dem Antrage des Hrn. Abgeordneten v. Utzsschneider 
um so. mehr beystimmen, als es mir sehr zweckmäßig 
scheint, allen Unterschied zwischen ächten und unächten 
Bijouteriewaaren aufzuheben und so durch den Jollsatz
	        
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