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höchste Beachtung der Staatöregierung und den Dank
der Nation.
Unbedenklich koönnen wir den Zollsatz auf den Zucker
in gleichem Verhältnisse mit dem auf den Kaffee erhöhen,
nur wünschte ich, daß der im Tarife im Jahre 1320
gemachte Unterschied der verschiedenen Verpackung bepbe-
halten, und der Zucker in Säcken mit 15 fl., dagegen
der mit gewöohnlicher Verpackung in Fässern und Kisten
mit 12 fl. 20 kr. belegt werde.
In Bezug auf die Belegung des Rohzuckers für Zu-
ckerraffinerien herrschen verschiedene Ansichten. Der Re-
gierungsantrag ist 3 fl. 20 kr. bey der Belegung des
andern Zuckers mit 10 fl. Der Hr. Abgeordnete Fi-
ckenscher tritt diesem bey; der Hr. Abgeordnete von
Utzschneider will eine Belegung mit 4 fl. 24 kr.
unter derselben Voraussetzung. Der Hr. Coreferent will
5 fl. Bey dieser großen Verschiedenheit der Meynungen
war es nothwendig, sich über die obwaltenden Verhält-
nisse sehr genau zu erkundigen — um so mehr, als ver-
schiedene Anträge in dieser Beziehung an die Kammer
gebracht worden waren.
Ich habe diese Erkundigungen eingezogen, ich habe
verschiedene dabey Betheiligte gehhrt, Berechnungen ge-
sehen, und glaube, daß die von dem Hrn. Abgcordneten
Fickenscher vorgelegte Berechnung etwas zu hoch ge-
stellt ist — namentlich in Bezug auf die nothwendigen
Arbeiter.
Aus der Vergleichung aller Ansichten habe ich die
Ueberzeugung geschbpft, daß die Juckerraffinerien bey ei-
nem Zollsatze von d fl. bestehen, — bey 4 fl. 24 kr.
aber schon nicht mehr füglich arbeiten kömen. Es darf
nicht unberücksichtigt bleiben, daß für eine solche Zucker-
raffinerie der Syrup eine große Plage wird. Diese Leute
wissen oft nicht, wo sie mit ihrem Sprup hin sollen, und