Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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haben dabey manche Gefahr. Inzwischen sind die Zu- 
ckerraffinerien im Lande eine durchaus nicht unerfreuliche 
Erscheinung; es geht bedeutend weniger Geld für Zu- 
cker aus. 
Wird der Zucker nach dem von mir gestellten Antrag 
mit 15 fl. pr. Centner belegt, so wird dann der Roh- 
zucker für die Raffinerien mit 0 fl. belegt werden müs- 
sen — nämlich in dem Verhältnisse, in dem er nach 
dem vorigen Tarif von 10 fl. zu 4 fl. zu belegen ge- 
wesen wäre. 
10) Feinere Gewürze. In Bezug auf diese 
waltet keine Differenz ob zwischen dem Hrn. Coreferen- 
ten und dem Hrn. Abgeordneten von Utzschneider. 
Ich stimme den gestellten Anträgen bepy. 
Insbesondere stimme ich aber dem Hrn. Ahgeordne- 
ten von Utzschneider bep hinsichtlich der Belegung 
der gemeinen Gewürze, Pfeffer, Piment und Ingber. 
Diese sind gemeines Bedürfniß, und dergleichen soll man 
so wohlfeil als möglich dem gemeinen Manne in die 
Hände liefern. 
17) Feinere getrocknete Früchte. Hinsicht- 
lich dieser will der Hr. Coreferent den Zollsatz mindern. 
Ich finde hiezu keinen hinreichenden Grund. Sie 
sind nicht gemeines Bedürfniß, sie sind schon mehr Lurus- 
gegenstand, und wir dürfen die Sachen genau nehmen, 
um nicht mit den Einnahmen in dieser Beziehung zu 
weit zurückzubleiben. 
Ich würde es daher bey dem Jollsatze belassen. 
18) Oele. In Bezug auf die Belegung der Oele 
habe ich mich bereits erklärt. Ich weiß nicht, warum 
hier der Jollsatz berunter gesetzt werden soll. Die erhöhte 
Oelerzeugung im Lande ist sowohl der Agricultur als den 
Gewerben wohlthätig.
	        
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