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haben dabey manche Gefahr. Inzwischen sind die Zu-
ckerraffinerien im Lande eine durchaus nicht unerfreuliche
Erscheinung; es geht bedeutend weniger Geld für Zu-
cker aus.
Wird der Zucker nach dem von mir gestellten Antrag
mit 15 fl. pr. Centner belegt, so wird dann der Roh-
zucker für die Raffinerien mit 0 fl. belegt werden müs-
sen — nämlich in dem Verhältnisse, in dem er nach
dem vorigen Tarif von 10 fl. zu 4 fl. zu belegen ge-
wesen wäre.
10) Feinere Gewürze. In Bezug auf diese
waltet keine Differenz ob zwischen dem Hrn. Coreferen-
ten und dem Hrn. Abgeordneten von Utzschneider.
Ich stimme den gestellten Anträgen bepy.
Insbesondere stimme ich aber dem Hrn. Ahgeordne-
ten von Utzschneider bep hinsichtlich der Belegung
der gemeinen Gewürze, Pfeffer, Piment und Ingber.
Diese sind gemeines Bedürfniß, und dergleichen soll man
so wohlfeil als möglich dem gemeinen Manne in die
Hände liefern.
17) Feinere getrocknete Früchte. Hinsicht-
lich dieser will der Hr. Coreferent den Zollsatz mindern.
Ich finde hiezu keinen hinreichenden Grund. Sie
sind nicht gemeines Bedürfniß, sie sind schon mehr Lurus-
gegenstand, und wir dürfen die Sachen genau nehmen,
um nicht mit den Einnahmen in dieser Beziehung zu
weit zurückzubleiben.
Ich würde es daher bey dem Jollsatze belassen.
18) Oele. In Bezug auf die Belegung der Oele
habe ich mich bereits erklärt. Ich weiß nicht, warum
hier der Jollsatz berunter gesetzt werden soll. Die erhöhte
Oelerzeugung im Lande ist sowohl der Agricultur als den
Gewerben wohlthätig.