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bestehen, desto mehr haͤngt der Preis des Leders von dem
Auslande ab.
Der Landmann, welcher das verarbeitete Leder kau—
fen muß, hat das grdßte Interesse daran, daß die Ger-
bereyen das Leder wohlfeiler liefern können; dazu ist es
aber eine nothwendige Bedingung, daß der Ausgang der
rohen Häute erschwert wird.
Darum glaube ich allerdings, daß zum eigenen Be-
sten des Landmanns der Ausgang der rohen Häute mit
einem bedeutenden Zoll belegt werden dürfte. Inzwischen
scheint mir doch der Zoll von 10 fl. zu hoch in Rück-
sicht auf das schwere Gewicht und den nicht zu hohen
Preis der Häute selbst.
Daß Abfälle, Lumpen u. dgl. im Ausgange hoch zu
belegen seyen, dafür habe ich mich bereits erklärt.
Und nun zum Schlusse nur noch die Berichtigung
eines Irrthums, welcher gestern in einer Rede von der
Bühne geäuftert wurde.
Es wurde nämlich in Bezug auf das Weggeld in der
Einfuhr beschlossen, daß Gegenstände, welche vom Gul-
den Werth höher als 0 kr. belegt sepen, ein Weggelds-
aversum von 25 kr. zahlen sollen.
Nun wurde gestern behauptet, daß, wenn eine Chaise
aus dem Auslande eingeführt werde, welche vielleicht
30 fl. Eingangszoll zu entrichten habe, diese über 300 fl.,
an Weggeld zahlen musse, was lächerlich sey. Allerdings
wäre es lächerlich, wenn es so wäre. Es ist aber nicht
so gemeint, sondern diese Chaise zahlt ein für allemal
das Weggeldsaversum mit 25 kr.
Dieß nur zur Berichtigung des möglichen Irrthums.