Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

gesetzes, wobey weder das Publicum, noch die Kaufleute 
verlieren. Derselbe Redner benennt die inländischen Fa- 
briken sogar zum Theil eine Commendite des Auslandes; 
allein der Vortheil der im Inlande gewonnenen Arbeit bleibt 
immer dem Lande, das Unternehmen rühre von einem 
In= oder Ausländer her. Der eigentliche Gewinn des 
Unternehmers ist bey der Sache das Wenigste. 
Derselbe führt auch an, daß in Hamburg jedes Weib 
mit ihren Kindern raffiniren kann. Das mag allerdings 
für ihren Hausbedarf seyn, aber nicht für den Handel. 
Wenn man dieses Geschäft kennt, wird man sich überzeu- 
gen, daß man sehr leicht bey der geringsten Vernachlässigung 
10 Procent verlieren kann, indem man denselben rohen 
Stoff nicht gehbdrig benutzt. Beym Mangel an gehdriger 
Aufsicht erhält man keinen schbnen weißen Hut, und ver- 
liert schon wegen der Farbe einige Kreuzer pr. Pfund. 
Ich will Sie, meine Herren, mit Details hierüber 
nicht ermüden. Dieses Geschäft ist so leicht nicht, wie 
Dr. Rudhart geäußert hat. Im Widerspruche mit der 
Behauptung des Dr. Rudhart, daß der Tarif dem 
Raffineur zu wenig Vortheil einräume, steht dessen Be- 
merkung, daß 50 kr. Erhöhung des Zolltarifes den Ban- 
kerott eines Unternehmers herbeyführen kann. Wenn seine 
Eristenz darauf beruht, so ist sie nicht beneidenswerth. Des- 
sen Ansicht, daß durch die Errichtung von Raffinerien Ca- 
pitalien nützlichern Unternehmen entzogen werden, kann 
wohl bey einem oder dem andern Privatmamn der Fall, — aber 
im Ganzen wird weniger Capital für den Ankauf von 
Zucker erforderlich sepn, wenn man denselben im rohen, 
statt im raffinirten Zustande ankauft. 
Ich will die Berechnung des Abgeordneten Fiken- 
scher annehmen. 
100,000 Centner Rohzucker kosten à 25 fl. 
2,500,000 fl. 
39 *
	        
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