Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Ich schlage vor, daß die Rückvergütung bey Erpor- 
tation von raffinirtem Zucker das Doppelte betrage von 
der Auflage auf den rohen Zucker. Ist die Auflage A fl. — 
8 fl. Rückvergütung. Dieses ist das Verhältniß in Frank- 
reich. 
Mein zweyter Antrag in Bezug auf Begünstigung 
der Zuckerfabrikate ist, daß jedem Fabrikanten die Jahlung 
des Zolles so lange nachgesehen werde, bis das Fabrikat 
fertig ist. 
Dieses ist eine analoge Anwendung des Systems der 
Privatniederlagen. Der Kaufmann kann seinen Zucker in 
das Haus beziehen; er bezahlt keinen Kreuzer dafür, bis 
er ihn absetzt. 
Diese Begünstigung kann, glaube ich, ein Fabrikant 
um so mehr ansprechen. So viel in Ansehung des 
Suckers. 
Baumwollenwaaren. Hier sehe ich auch durch 
die letzte Abstimmung in Beziehung auf die Begün- 
stigungen mich veranlaßt, eine Abänderung des Tarifes 
zu beantragen. Die Baumwollgewebe wurden nach dem 
Tarif von 1820 mit einem Joll von 20 fl. pr. Centner 
belegt. Der Hr. v. Utzschneider beantragt einen Joll 
von 30 fl. mit Vorbehalt der Begünstigung. 
Sobald wir die Begünstigung lediglich auf die Waa- 
ren beschränken, welche wieder in das Ausland gehen, so 
ist es unmbglich, daß die Persfabriken noch dabey beste- 
hen können. Und wenn wir beantragt haben, daß im 
Obermainkreise das rothe Garn zu 1 fl. 40 kr. eingehen 
darf, wenn es nicht in hinreichender Quantität und Qua- 
lität im Inlande erzeugt wird, so ist es auch nbthig, 
daß wir bey den rohen Baumwollengeweben einen gerin- 
gern Zoll ansetzen, weil nachgewiesen ist, daß wir unsern 
Bedarf bis hieher im Julande nicht erzeugen. Ich be-
	        
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