— 531 —
Ich schlage vor, daß die Rückvergütung bey Erpor-
tation von raffinirtem Zucker das Doppelte betrage von
der Auflage auf den rohen Zucker. Ist die Auflage A fl. —
8 fl. Rückvergütung. Dieses ist das Verhältniß in Frank-
reich.
Mein zweyter Antrag in Bezug auf Begünstigung
der Zuckerfabrikate ist, daß jedem Fabrikanten die Jahlung
des Zolles so lange nachgesehen werde, bis das Fabrikat
fertig ist.
Dieses ist eine analoge Anwendung des Systems der
Privatniederlagen. Der Kaufmann kann seinen Zucker in
das Haus beziehen; er bezahlt keinen Kreuzer dafür, bis
er ihn absetzt.
Diese Begünstigung kann, glaube ich, ein Fabrikant
um so mehr ansprechen. So viel in Ansehung des
Suckers.
Baumwollenwaaren. Hier sehe ich auch durch
die letzte Abstimmung in Beziehung auf die Begün-
stigungen mich veranlaßt, eine Abänderung des Tarifes
zu beantragen. Die Baumwollgewebe wurden nach dem
Tarif von 1820 mit einem Joll von 20 fl. pr. Centner
belegt. Der Hr. v. Utzschneider beantragt einen Joll
von 30 fl. mit Vorbehalt der Begünstigung.
Sobald wir die Begünstigung lediglich auf die Waa-
ren beschränken, welche wieder in das Ausland gehen, so
ist es unmbglich, daß die Persfabriken noch dabey beste-
hen können. Und wenn wir beantragt haben, daß im
Obermainkreise das rothe Garn zu 1 fl. 40 kr. eingehen
darf, wenn es nicht in hinreichender Quantität und Qua-
lität im Inlande erzeugt wird, so ist es auch nbthig,
daß wir bey den rohen Baumwollengeweben einen gerin-
gern Zoll ansetzen, weil nachgewiesen ist, daß wir unsern
Bedarf bis hieher im Julande nicht erzeugen. Ich be-