Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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pruͤfen und widerlegen — was mein Vorsatz war, 
so wuͤrde ich mehrere Stunden dazu brauchen. Dieses 
wäre aber zwecklos und hieße Ihre Geduld, meine Her- 
ren, mißbrauchen. Da mehrere irrige Angaben bereits ge- 
bührend gerügt wurden, und ich keinen Zweifel trage, 
daß noch durch die Redner nach mir das Fehlerhafte 
mehrfach beleuchtet werden wird, so entsage ich jeder Weit- 
läufigkeit, und zwar um so mehr, da ein Zolltarif für 
Bapern schon bep jeder Ständeversammlung umständlich 
beleuchtet und berathen wurde, wobey ich meine Ansicht 
ebenfalls schon früher vollständig entwickelte. Im Allge- 
meinen muß ich mir doch erlauben, meine Herren, Sie 
darauf aufmerksam zu machen, daß die hohe Kammer ih- 
ren Wunsch bey der letzten Abstimmung über das Zollge- 
setz selbst dahin bestimmt aussprach — daß das Weggeld 
im inländischen Verkehr, — die Brücken= und Pflasterzolle 
gegen gerechte Entschädigung der treffenden Gemeinden, 
— und der Ausgangszoll von inländischen Fabrikaten — 
aufgehoben sey und bleibe. Diese nicht unbedeutende 
Mindereinnahme an den Jollrevenüen kann doch wahrlich 
nicht durch einen geringen oder milden Zolltarif gedeckt 
werden! Es muß vielmehr ein erhdhter Zolltarif ein. 
ten, wenn wir ein Deficit an der im Budget postulirten 
jährlichen Einnahmssumme dieser indirecten Steuer um- 
gehen wollen. Wer hätte denn ein solches Destcit zu 
decken? Ohne Zweifel die directen Steuern der Grundbe- 
sitzer, die wir aber nicht allein schonen, sondern denen 
wir selbst noch alle mödgliche Erleichterung verschaffen 
wollen! 
Wollte die hohe Kammer ihre früheren bestimmt aus- 
gesprochenen Wünsche wieder zurücknehmen, so hieße die- 
ses nicht consequent handeln; es wird daher nichts an- 
ders übrig bleiben, als den Jolltarif vom 1820 zur Ba- 
sis anzunehmen.
	        
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