Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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und unsere inlaͤndischen Huͤtten sollen, bey dem Holzpreise 
und schlechter Qualitaͤt von 4 fl. und daruͤber, und bey 
der Wasserfracht von 40 bis 50 kr. zu 2 bis 3 fl. pr. Ctr. 
u. s. w. concurriren? 
Im Auslande sind die Hüttenwerke, als erste Na- 
tionalkraft, hinlänglich durch Privilegien, die mit Ernst 
und Kraft geschützt werden, in ihrem Betriebe reichlich 
gesichert; — anders ist es aber in Bapern, vorzüglich im 
Obermainkreis, wo der Holzcommerz nach Holland immer 
begunstiget und die finanzielle Rücksicht die staatswirth- 
schaftliche verdrängt. Jeder Forstbeamte erblickt in der 
jährlichen Steigerung der Holzpreise und daher vermehr- 
ten Reven#e des Finanzetats seinen erfüllten Diensteifer 
und macht deßhalb Ansprüche auf Belohnung oder hefft 
Beförderung. Die Eisen= und sonstigen Hüttenwerke mo- 
gen zu Grunde gehen, — dieses ist in den Augen dieser 
nur eine Wohlthat für das Land, weil solche so nur 
als Hinderniß erscheinen, alles Holz auf's Hochste zu 
verwerthen. Tausende von Familien, die mit dem Faile 
der Hürten brodlos und Bettler werden, verdienen keine 
Berücksichtigung! Wer nicht leben kann, mag seinen Un- 
terhalt in fremden Ländern suchen; dieses sind die Trost- 
gründe vieler Forstbeamten, welche ohne Rücksicht auf die 
Tausende von Steuern, die in die k. Rentamter jährlich 
von den Wald= und Gebirgsbewohnern gezahlt werden, 
glauben, eine solche Staatörevenie dürfte staatswirthschaft- 
lich nicht in Betracht kommen, sondern lasse sich ja durch 
gesteigerte Holzpreise in finanzieller Hinsicht eine Zeitlang 
decken. 
Man fahre nur noch eine Zeitlang fort, nach diesen 
Principien zu handeln, und bald werden unsere Gebirgs- 
gegenden verddet und unbewohnt seyn, womit jedes Holz, 
welches nicht zum Commerz zu verwenden ist, wieder so 
werthlos werden wird, als es früher vor dem Entstehen 
der Fabriken war.
	        
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