Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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in Bayern nicht gewinnen noch uͤberzeugen, daß ich ihre 
Ansprüche erfüllen werde; nichts, auch selbst nicht ein- 
mal ein Versuch wird zugelassen, ob ich gleich zu diesem 
Endzwecke mehrere S.rahlsorren zum Probieren gratis 
anbiethe. 
Der Name inländischer Stahl ist schon genug. Wie 
kann der brauchbar seyn? 
Das Inland kann solchen wie das Ausland nicht er- 
zeugen, nur nicht vom Inland und dergleichen mehr, 
sind die Abfertigungen, womit man sich begnugen muß, 
und gezwungen wird, seinen Absatz im Auslande zu 
suchen. 
Ja, meine Herren, mein größter Absatz von allen 
Stahlsorten war bis jetzt in das Ausland, und selbst 
nach Oesterreich sendete ich früher einige Cement Kahlsor- 
ten mit Nutzen; solche wurden aber ganz verboten, indem 
in diesem Staat kein fremder Stahl, wie nach Bayern 
kein fremdes Salz, mehr gebracht werden darf. 
Während meines hiesigen Aufenthaltes als Abgeord- 
neter zur Ständeversammlung habe ich vor Kurzem mir 
einer Stahlhandlung in einem benachbarten Staate einen 
Vertrag dahin abgeschlossen, daß ich jährlich 4 — 500 
Centner Stahl zu bestimmtem Preise liefere, dagegen die 
Verbindlichkeit eingehen mußte, keiner Stahlhandlung in 
diesem Lande Offerte in meinen Stahlsorten noch Sen- 
dungen dahin zu machen. 
Ich erwähne blos diesen Umstand deßhalb, um da- 
durch zu beweisen, daß ich brauchbare Stahlsorten au- 
fertige, worüber ich auch hier in München gültige Be- 
weise ablegen kbnute, indem es mir endlich gelungen ist, 
verschiedene Lieferungen hieher gemacht zu haben, an de- 
ren Fortbestand ich keineswegs zweifle. 
Von den in Bapern beliebten Stahlsorten gelingt mir
	        
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