Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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von Bböymen zu beziehen. — Berechnet man dessen Fracht 
und sonstige inländische Abgaben, wie ist es dann mog- 
lich, mit 50 kr. Eingangszoll zu concurriren, oder solches 
einen hinlänglichen Schutz der inländischen Industrie nen- 
nen zu konnen? — Oesterreich hat noch den natürlichen 
Vortheil, die Flüsse Baperus, als die Donau, benuzzen 
zu konnen, wodurch dessen Producte mit einer Fracht von 
40 bis 50 kr. mir den inländischen Producten, von denen 
die Landfracht von der Gränze des Obermainkreises bis Re- 
geuöburg, Augsburg, München und Umgegend, von s bis 
4 fl. pr. Centner leicht concurriren kann, und einen Ein- 
gangézoll von 50 kr. nicht zu berücksichtigen braucht. — 
Meine Herren! Ueben Sie Gerechtigkeit; — ich nehme 
keine Monopolien in Anspruch — nur gerechten und billi- 
gen Schutz durch geeignete Zölle, — und dieses wird doch 
billig erscheinen, wenn wir die Maßregeln des Auslandes 
betrachten. — Befürchten Sie keine erhöhten Preise aller 
Vitriole, die Bayern im Ueberfluß erzeugt, und wo Fa- 
brikanten der Art schon froh sind, mit dem geringsten 
Nuten solche verkaufen zu konnen. 
Die Bestimmung des Eingangszolls von Vitriol und 
Alann überlasse ich der hohen Kammer, und sollte die vom 
Hrn. v. Utzschneider vorgeschlagene (welcher ich bevp- 
trete) Ihren Beyfall gewinnen, so geben Sie Tausenden 
von Unterthanen eine Erwerbsquelle wieder, die fast ganz 
zu erldschen anfängt. 
In dem Tarife selb tmuß der Eisensitriol (auch 
Kupferwasser genannt) streng von dem feinen Kupfer- 
vitriol unterschieden werden; denn ersterer wird viel bil- 
liger als letzterer im Tarif zum Eingang anzusetzen seyn. 
Der Unterschied besteht äußerlich darin, daß aller Eisen- 
vitriol in hell= und dunkelgrüun, dann hell= und dunkel- 
gelb fällt, dagegen alle Kupfervitriole bläulich und ganz 
dunkelblau auSsehen. Dieser Unterschied muß ben unsern
	        
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