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von Bböymen zu beziehen. — Berechnet man dessen Fracht
und sonstige inländische Abgaben, wie ist es dann mog-
lich, mit 50 kr. Eingangszoll zu concurriren, oder solches
einen hinlänglichen Schutz der inländischen Industrie nen-
nen zu konnen? — Oesterreich hat noch den natürlichen
Vortheil, die Flüsse Baperus, als die Donau, benuzzen
zu konnen, wodurch dessen Producte mit einer Fracht von
40 bis 50 kr. mir den inländischen Producten, von denen
die Landfracht von der Gränze des Obermainkreises bis Re-
geuöburg, Augsburg, München und Umgegend, von s bis
4 fl. pr. Centner leicht concurriren kann, und einen Ein-
gangézoll von 50 kr. nicht zu berücksichtigen braucht. —
Meine Herren! Ueben Sie Gerechtigkeit; — ich nehme
keine Monopolien in Anspruch — nur gerechten und billi-
gen Schutz durch geeignete Zölle, — und dieses wird doch
billig erscheinen, wenn wir die Maßregeln des Auslandes
betrachten. — Befürchten Sie keine erhöhten Preise aller
Vitriole, die Bayern im Ueberfluß erzeugt, und wo Fa-
brikanten der Art schon froh sind, mit dem geringsten
Nuten solche verkaufen zu konnen.
Die Bestimmung des Eingangszolls von Vitriol und
Alann überlasse ich der hohen Kammer, und sollte die vom
Hrn. v. Utzschneider vorgeschlagene (welcher ich bevp-
trete) Ihren Beyfall gewinnen, so geben Sie Tausenden
von Unterthanen eine Erwerbsquelle wieder, die fast ganz
zu erldschen anfängt.
In dem Tarife selb tmuß der Eisensitriol (auch
Kupferwasser genannt) streng von dem feinen Kupfer-
vitriol unterschieden werden; denn ersterer wird viel bil-
liger als letzterer im Tarif zum Eingang anzusetzen seyn.
Der Unterschied besteht äußerlich darin, daß aller Eisen-
vitriol in hell= und dunkelgrüun, dann hell= und dunkel-
gelb fällt, dagegen alle Kupfervitriole bläulich und ganz
dunkelblau auSsehen. Dieser Unterschied muß ben unsern