Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Der Abgeordrnete Roͤde: Meine Herren! Oft wurde 
in dieser Kammer ausgesprochen, daß es an der Zeit sey, 
das Landvolk zu erleichtern; auch bey dieser Berathung 
ist wieder die Sprache davon. Ich wünschte, daß es 
auch alles gewiß erhalte, was es bedarf. Allein ich 
glaube, daß, wenn ein Ausgangszoll, wie seit 182 5, von 
5 fl. auf den Zentner roher Häute festgesetzt würde, deses 
gewiß keine Erleichterung für den Landmann sey; im Ge- 
gentheile eine neue Last. 
Es ist bekannt, wenn der Metzger ein Stück Vieh 
kauft, ist es das Erste, daß er die Haut untersucht; 
findet er sie schlecht, so bringt er dieses schon in Anschlag. 
Viel weniger würde daher der Landmann erhalten, wenn 
5 fl. vom Centner roher Häute bezahlt werden müßte, 
also ein offenbarer Nachtheil für den Landmann. JIch 
glaube, daß wenn vom Centner Leder 15 fl. Eingangs- 
zoll bezahlt werden muß, unsere Gerbereyen Vortheil ge- 
nug haben, um mit den Ausländern concurriren zu kön- 
nen. Ebenso ist es mit dem Ausgangsgolle rücksichtlich des 
Commercialholzes, wo 3 und 0 kr. vom Gulden Werthe 
bezahlt werden soll. 
Ein viel zu hoher Satz. 
Wir müssen bedenken, daß wir Gegenden haben, wo 
das Holz der Hauptnahrungszweig ist, z. B. im Unter- 
und Obermainkreise. Ich unterstütze daher den Antrag 
des Hrn. Regierungsrathes Geier und trage darauf an, 
daß diese beyden Artikel frey belassen bleiben, oder doch 
mit einem ganz geringen Ausgangszoll belegt werden. 
Sollte sich etwa ein Ausfall wegen Verminderung 
des Weggeldes oder sonstiger Erleichterung des Jolles er- 
geben, so kann dieser mit Erhdhung der Eingangszolle 
auf Lurusartikel ersetzt werden, weßhalb ich weiter darauf 
antrage, daß die nachbezeichneten Artikel, wie folgt„ be- 
legt werden.
	        
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