Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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a)  Um  der  so  verderblichen  Einfuhr  und  dem  Handel
mit  fremdem  und  namentlich  mit  bohmischem  Hopfen
  zu  steuern;  bekanntlich  kaufen  diese  Handelsleute
  meist  geringen,  leichten  inländischen  Hopfen,
führen  denselben  an  ihre  Gränzen,  dreschen  und
zermalmen  ihn,  und  mischen  ihn  mit  böhmischem,
dann  wird  er  gepackt,  plombirt  und  mit  Certifi--caten
  versehen,  gegen  20,  50  und  40  Proc.  Gewinn
  wieder  ins  Land  gebracht;  gewiß  eine  offenbare
  Betrugerey,  der  vorgebeugt  werden  muß.

b)  Weil  wir  keines  fremden  Hopfens  bedürfen,  un
schon  mehrere  Jahre  bedeutenden  Ueberfluß,.  *##
den  Sbistuesaen  berechnet,  haben.
Bapern  en  ungefähr  36  bis  40  tansend
Centner;  zu  diesem  Behufe  liefert  der  Rezatkreis
allein  curcsn  28  Tausend  Centner;

I)  weil,  wie  auch  schon  Hr.  Fickenscher  bemerkt,
gegen  34,000  Centner  vorigen  Jahrs  ins  Ausland
  giengen.  Wozu  also  noch  fremden  Hopfen,
von  dem  im  Jahre  1826  gegen  5000  Centner
eingeführt  wurden?

2)  Schließe  ich  mich  dem  Antrage  des  Hrn.  Baron

von  Closen  an,  daß  die  ausländischen  Schnittwaaren

von  Wolle,  Seide  rc.  mit  100  fl.  Eingangszoll  belege
werden.

Dieses  sind  meine  wenigen  Bemerkungen.

Der  Abgeordnete  Frhr.  von  Aretin:  Mit  denen
von  mehreren  vepehrten  Rednern,  insbesondere  mit  den
vom  Hrn.  Abgeordneten  Rudhart  vorgetragenen  Grund-=sätzen
  bin  ich  größtentheils  einverstanden.

Es  wird  mir  erlaubt  seyn,  einige  derselben  hier  kurz

zu  erwähnen,  und  eben  so  kurze  Bemerkungen  beyzufügen.