— 53 —
ganz einverstanden, so wie sch mich auch der Anssche
des zweyten verehrlichen Herrn Präsidenten vollkommen
anschließe.
Nun kommt es aber wieder auf die nemliche Sache
hinaus, wogegen ich mich früher schon erklärte. Es
ist nemlich hier wieder die Rede von Anzeigezetteln, Ein-
schreibbücheln und Malzverbrauchsregistern, und ich sehe
nicht ein, warum dreymal das Nemliche vorgenommen
werden soll, was nur Zeit und Kostenaufwand, dann
Vielschreiberey bezweckt.
Ich verstehe dieses um so weniger, da doch der
königl. Regierungscommissär bey der vorletzten Berathung
dieses Gegenstandes auf meine Erinnerung erklärte, daß
eine dreyfache Aufschreibung nicht beabsichtigt sey, son-
dern daß es sich von selbst verstehe, daß alsdann die
Malzverbrauchöregister wegfallen.
Nun wird aber wieder von Einschreibbücheln ge-
sprochen, von Malzverbrauchsregistern und Anzeigezeiteln.
Ich bin also ganz einverstanden, daß der Anzeige-
zettel so, wie es vom Ausschusse und allen andern gut
geheißen wurde, ausgestellt, und eben so das Malzver-
brauchsregister geführt werden soll. Aber wozu noch ein
Einschreibbuchel, um das nemliche dreymal anzuführen?
Das ist gewiß überflüssig.
Da ich die Sache genauer kenne, da ich weiß,
welche Plage es für manchen Brauer machen wird, so
kann ich für meine Person nie zu diesem zwecklosen und
unnutzen Antrage stimmen, und werde, so weit meine
Kräfte zureichen, alles dazu beytragen, eine so nutzlose
Sache zu beseitigen.
Sollte es aber nicht abgeändert werden wollen, so
bedaure ich nicht mich, obgleich ich es mir sehr angelegen
seyn ließ, diese unndthige Sache abgeändert zu wissen,
sondern diejenigen Aufschlagspflichtigen, die froh sind,