Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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ganz einverstanden, so wie sch mich auch der Anssche 
des zweyten verehrlichen Herrn Präsidenten vollkommen 
anschließe. 
Nun kommt es aber wieder auf die nemliche Sache 
hinaus, wogegen ich mich früher schon erklärte. Es 
ist nemlich hier wieder die Rede von Anzeigezetteln, Ein- 
schreibbücheln und Malzverbrauchsregistern, und ich sehe 
nicht ein, warum dreymal das Nemliche vorgenommen 
werden soll, was nur Zeit und Kostenaufwand, dann 
Vielschreiberey bezweckt. 
Ich verstehe dieses um so weniger, da doch der 
königl. Regierungscommissär bey der vorletzten Berathung 
dieses Gegenstandes auf meine Erinnerung erklärte, daß 
eine dreyfache Aufschreibung nicht beabsichtigt sey, son- 
dern daß es sich von selbst verstehe, daß alsdann die 
Malzverbrauchöregister wegfallen. 
Nun wird aber wieder von Einschreibbücheln ge- 
sprochen, von Malzverbrauchsregistern und Anzeigezeiteln. 
Ich bin also ganz einverstanden, daß der Anzeige- 
zettel so, wie es vom Ausschusse und allen andern gut 
geheißen wurde, ausgestellt, und eben so das Malzver- 
brauchsregister geführt werden soll. Aber wozu noch ein 
Einschreibbuchel, um das nemliche dreymal anzuführen? 
Das ist gewiß überflüssig. 
Da ich die Sache genauer kenne, da ich weiß, 
welche Plage es für manchen Brauer machen wird, so 
kann ich für meine Person nie zu diesem zwecklosen und 
unnutzen Antrage stimmen, und werde, so weit meine 
Kräfte zureichen, alles dazu beytragen, eine so nutzlose 
Sache zu beseitigen. 
Sollte es aber nicht abgeändert werden wollen, so 
bedaure ich nicht mich, obgleich ich es mir sehr angelegen 
seyn ließ, diese unndthige Sache abgeändert zu wissen, 
sondern diejenigen Aufschlagspflichtigen, die froh sind,
	        
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