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tigung finden. Solche ist bep der Abstimmung über das
Zollgeselz ausgesprochen worden, zwar durch fast keine
Stimmenmehrheit, sondern lediglich durch die bey Stim-
mengleichheit entscheidende Präsidialdoppelstimme; aber
sie ist dennoch gegeben; die Ermächtigung ist von der
Kammer der Abgeordneten zugestanden! Muß ich Ihnen
erst schildern, wie factisch erschopfend diese Entscheidung
vor der Pforte der Tarifsberathung auftritt?
Woher soll nun der Hälfte der Votanten, allen, die
gegen die Ermächtigung waren, die Freude an der Rede
kommen? Woher dieser Rede der Schwung? woher der
Erfolg?
Denn wozu sich mit Abfassung eines Testamentes
mühen oder vielmehr quälen, wo bereits Schenkung unter
den Lebendigen Alles hingab?
Die von dieser Kammer ausgegangene dreyjährige
Ermächtigung und die Abfassung eines Tarifes heben
sich wechselseitig.
Die dreyjährige Dauer der Ermächtigung und die nach
eben diesen drey Jahren eintretende Wiederkehr niche nur
der Landtagszeit, sondern der Wahlepoche, sie heben
sich eben so wechselseitig.
Gewiß wird das Ministerium von der ihm zugestan-
denen Ermächtigung Gebrauch machen; wozu dann Ihr
Tarif? Ist er nicht wirkungslos, eh' er entsteht?
Ich setze gern voraus, nur aus den besten Absichten,
aber nun muß wieder in Folge dessen bey der Stände-
versammlung eingeschritten werden, wenn die gesetzmäßige
Zeit vorüber ist.
Gewiß entwickeln sich in dieser Periode von 5. Jah-
ren neue Verhältnisse; man macht neue Erfahrungen, und