Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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stellen, so sieht man, daß diese Minderung fast nur in 
den Fällen eintritt, wo der angeblich zu gelinde 1810er 
das Sporcopfund auf 10 — 20 fl., d. i. den Centner mit 
1000 — 2000 fl. ansetzte, und der 1820er bereits, weil der 
Lurus verzichtete oder schwärzte, auf 1 fl. pr. Pfund 
oder 100 fl. pr. Centner herabgegangen war. Da aber 
auch krotz so ungeheuerer Minderung diese zu jeder Zeit; 
aber zu jeder Zeit vergeblich beschworenen goldenen Luxus- 
eier noch immer in den Zollcassen fehlten, so hat der 
Ausschuß abermals halbirt, und wie mir klar ist, mit 
großem Recht. Werden wir denn nie einsehen lernen, 
wie sehr es sich bewährt hat, daß nur die Möglichkeit 
den Genuß bedingt? Wo sind die Menschen, welche Hun- 
derte für die Erlaubniß bezahlen konnen und mdgen, Tau- 
sende auszugeben? Aber die Sehnsucht nach verbotenem 
Gute wird darum nicht kleiner, und der Reiz, es wohl= 
feil und doch mit Gewinn zu vberschaffen, nur größer. 
Meine Herren! Ueberall wo der Zwang an die Stelle 
der Freyheit tritt, ohne das ächte Recht zur Seite zu 
haben, da erzeugt und erzieht er die Heucheley. — Die 
Heuchler des Zollspstemes sind die Schwärzer! Diesen 
Schwärzern will schon der 28er die bisherige Beute ent- 
reißen, aber sein gutmüthiger dicker Nebenbruder scheint 
sich in seiner Simplicität auf Heucheley gar nicht zii 
verstehen und traut dem Zwang Wunderdinge fuͤr die 
gute Sache zu. Uebel angewendetes Vertrauen unschul- 
diger Unbefangenheit! 
Der Lobrede des Zwanges, oder — urbaner getauft — 
der Strenge weiht sich dem 1828er Zwilling (so muß man 
ihn zum Unterschiede von seinem Halbbruder wohl nen- 
nen) mit großem Eifer, bis er endlich über die Fiscal- 
sieppen zu dem Grund gelangt, den ich staunend nach- 
spreche; zu dem Grundsatze nämlich: „ein staatswirth- 
„schaftliches JZollgesetz müsse im Satze mit der Höhe der
	        
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