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Uebrigens ist es Pflicht, volle Gerechtigkeit zu üben,
selbst für einen Redner, der sein System vertheidiget.
Ich bemerke daher mit Vergnügen, daß unser Ben-
jaminstarif 157 Eingangsrubriken und 281 Ausgangs-
rubriken ganz gollfrey läßt, während der 1810er nur 70
Eingangs= und 24 Ausgangsartikel, der 1820er nur
36 von jenen und 41 von diesen, der 1382ger endlich
nur 80 Nummern für den Eingang und 78 für den Aus-
gang befreyte.
Namentlich hat die Urproduction des Feldbaues und
der Landwirthschaft bey dem letzten Tarif eine große Er-
leichterung erhalten. Um so unbegreiflicher bleibt es
daher, daß man auf Getreide, Vieh und Holz dennoch
Zoll legen will. Ich kann mich damit durchaus nicht
befreunden. Bey unserer langen Gränze, der Verschie-
denheit der Oertlichkeit, und der Bedürfnisse, und der
Nützlichkeit eines regsamen Zwischenhandels ist die Ein-
führung dieser Artikel wohl sehr denkbar unter ihrer über-
wiegenden Ausführung. Die Jolllisten weisen diese nach.
Selbst der vorliegende Tarif thut es über die Getreide dar.
In England hielt man die Zollzügelung des Getreide-
handels für nöthig, weil man bey dem bestehenden Mangel
kleiner Güter, der Concentration des Grundeigenthums
in verhältnißmäßig wenigen Händen, und der Stellung
des eigentlichen Bauern nur als Pacht= oder Erbrechts-
nutznießer, der Getreideproduction Schutz verschaffen zu
mussen glaubte, damit die Landwirthe und die Gewerbs-
und Handelsgenossen ihres Brodes gleich sicher seyen,
und Letztere sich ganz der andern Industriegattung widmen
konnten.
Die neueste Zeit weisst die Gebrechen dieses Systems
nach. Wie aber können wir daran denken, es einführen
und so die ersten Quellen unseres Wohlstandes selbst ver-
trocknen zu wollen 2