Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

  
  
  
  
IX 
  
Zoll 
— Zeitdauer. Bemerkungen. 
vom Eingang Ausgang 
—. fl. kr. fl. kr. 
Er.255—— Wie jernseits. Auf den Grund des §. 52. des Vollgesetzes vom 
· 22. July 1810 und gegen Ausstellung von Haft- 
scheinen über die tarifmäßigen Eingangszolle. 1 
1 Auf Abrechnung bey der Wiederausfuhr der 
veredelten. 
innerhalb des jeuseits 
angeführten 
uU 
Begünstigungs- 
* 5. — termins. Wie oben. 
„" 110 Desgleichen. 
1 406 — — Auf Ruf und Widerruf. Unter der Bedingung, daß jeder Cir. Leccer= 
Oel bey den Eintrittspostirungen durch Ver- 
mischung mit 3 Pf. Terpentinöl alö Genuß 
mittel unbrauchbar gemacht werde. D 
Wenn die nachgewiesene Ausfuhr an veredelter 
— 25 — „Keinwand das Zweyfache der Einfuhr an roher l 
Leinwand erreicht oder uͤbersteigt. 
— 12— — Wondem Tage an, als die Wenn die nachgewiesene Ausfuhr an berdele 
frühere spstirt wurde, für Leinwand das Dreyfache der Einfuhr an koher 
den Bezug der rohen Lein= Leinwand erreicht und überfteigt. 
wand bis zum 1. Octbr. - 
1328, und fur die Ver- 1 
sendung der veredelten 
– 5½¼— KLeinwand bis zum 1.|Wenn die nachgewiesene Anöführ an veredelter 
Februgr 1320. Leinwand das Vierfache der Einfuhr an roher 
« Leinwand erreicht. 3 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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