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genstände, welche vom Ausland bezogen werden mässen,
nicht aber zum Gebrauch nur für diese Anstalten allein,
sondern für das Allgemeine.
Die Cattunfabriken in Augsburg, Kaufbeuern, Memmingen
haben Begünstigungen auf ansehnliche Quantitäten
rohe seine Baumwollengewebe, Leccerdl und Oelseife, welche
vom Ausland bezogen werden müssen. Durch diese Begünstigungen
für die großen Fabriken ist es den kleinern
nicht möglich zu bestehen, noch weniger aber emporzukommen;
ich heantrage daher auf diese Gegenstände niedere
Zollsätze, damit sie zum allgemeinen Gebrauch billig
bezogen werden können, jedoch so, daß auf die Webereyen
billige Rücksicht genommen werde.
Die Großhandlungen in Memmingen und Kaufbeuern
haben eine Zollbegünstigung auf ausländische Leinwand,
diese Begünstigung mbge gleichfalls in billige Jollsätze
umgewandelt werden und zwar in der Art und mit denselben
Berücksichtigungen wie das Baumwollengewebe.
Die ganz feinen Baumwollengarne werden in Bayern
noch nicht fabricirt, die vielen Webereyen im Obermainkreise
können sie nicht entbehren, sie mussen vom Ausland
bezogen werden; jedoch sie sollen künftig mit sehr
gemäßigten Söllen eingeführt werden, aber alle Beginstigung
aufhdren, damit jedermann sie zu gleichen ZJollsätzen
beziehen könne, bis es die inländischen Spinnereyen
dahin bringen, daß das ausländische Gespinnst entbehrt
werden köonne.
Es bedarf wohl keiner Erinnerung, daß hiebey im
Allgemeinen die inländische Industrie nicht vernachlässiget
werden auch keiner Bedrückung unterliegen dürfe.
Viele Artikel, die Sie im Conspect finden werden, betreffen
den Gränzverkehr, welcher eigentlich als Begünstigung
nicht angesehen werden kann.