Full text : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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genstände,  welche  vom  Ausland  bezogen  werden  mässen,
nicht  aber  zum  Gebrauch  nur  für  diese  Anstalten  allein,
sondern  für  das  Allgemeine.

Die  Cattunfabriken  in  Augsburg,  Kaufbeuern,  Memmingen
  haben  Begünstigungen  auf  ansehnliche  Quantitäten
rohe  seine  Baumwollengewebe,  Leccerdl  und  Oelseife,  welche
  vom  Ausland  bezogen  werden  müssen.  Durch  diese  Begünstigungen
  für  die  großen  Fabriken  ist  es  den  kleinern
nicht  möglich  zu  bestehen,  noch  weniger  aber  emporzukommen;
  ich  heantrage  daher  auf  diese  Gegenstände  niedere
  Zollsätze,  damit  sie  zum  allgemeinen  Gebrauch  billig
bezogen  werden  können,  jedoch  so,  daß  auf  die  Webereyen
billige  Rücksicht  genommen  werde.

Die  Großhandlungen  in  Memmingen  und  Kaufbeuern
haben  eine  Zollbegünstigung  auf  ausländische  Leinwand,
diese  Begünstigung  mbge  gleichfalls  in  billige  Jollsätze
umgewandelt  werden  und  zwar  in  der  Art  und  mit  denselben
  Berücksichtigungen  wie  das  Baumwollengewebe.

Die  ganz  feinen  Baumwollengarne  werden  in  Bayern
noch  nicht  fabricirt,  die  vielen  Webereyen  im  Obermainkreise
  können  sie  nicht  entbehren,  sie  mussen  vom  Ausland
  bezogen  werden;  jedoch  sie  sollen  künftig  mit  sehr
gemäßigten  Söllen  eingeführt  werden,  aber  alle  Beginstigung
  aufhdren,  damit  jedermann  sie  zu  gleichen  ZJollsätzen
  beziehen  könne,  bis  es  die  inländischen  Spinnereyen
dahin  bringen,  daß  das  ausländische  Gespinnst  entbehrt
werden  köonne.

Es  bedarf  wohl  keiner  Erinnerung,  daß  hiebey  im
Allgemeinen  die  inländische  Industrie  nicht  vernachlässiget
  werden  auch  keiner  Bedrückung  unterliegen  dürfe.
Viele  Artikel,  die  Sie  im  Conspect  finden  werden,  betreffen
  den  Gränzverkehr,  welcher  eigentlich  als  Begünstigung
  nicht  angesehen  werden  kann.