Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sös, sondern auch sehr schöne Halbseidenzeuge weben;; al- 
lein eben dieses ist ein Argument für mich. Denn wer 
so verschiedene und schoͤne Arbeiten weben und weben laf- 
sen kann, wird wohl auch die einfachen Baumwollenge= 
webe in begehrter Qualität verfertigen konner. 
In qualitativer Hinsicht wäre daher gewiß nichts einzu- 
wenden, und die Quantitäten geben mehrere Hände und Ge- 
sellen unter Leitung geschickter Meister, wenn nur auf einige 
Weise ein Stückchen Brod damit verdient wird. Dieses 
Stückchen Brod sollten wohl die hohen Eingangszölle auf 
alle Arten veredelter Baumwollenzeuge gewähren. Auch 
der Beweis, welchen die Herren zu ihren Gunsten durch 
das legale Zeugniß Nr. 2. anführen, ist nicht so ganz 
im Reinen. Sie sagen, daß sie bereitwillig ein Opfer 
von 18 — 20 kr. für ein Stück Callico bringen, um wel- 
ches das inländische Product theurer, als jenes aus der 
Fremde bezogen, zu stehen kommt, und ziffern ein Opfer 
von 17,000 fl. auf 50,000 Stücke heraus. Allein, wenn 
ich rechne, daß die rohen Baumwollentücher mit einem 
Eingangszoll von 20 fl. belegt sind, wenn ich das Stück 
Callico zu drey Pfund annehme, so beträgt das Stück 
roher Callico Eingangszoll 30 kr.; die Herren stehen also 
immer in einem Vortheile von 10 — 18 kr. für den Ver- 
kehr im Inlande. Fur den. Handel in's Ausland und 
für die erportirenden Fabrikate werden denselben ja ohne- 
hin Begunstigungen zum Bezug roher Baumwollentücher 
ertheilt, und doppelte Begünstigung wäre ja doch ein zu 
großes Verlangen. Zudem war mein Antrag in dem 
abgegebenen Votum gewiß nicht überspannt und nur auf 
die hochste Billigkeit gegründet. Weil doch einmal der 
Bürgermeister in Anregung gekommen ist, so glaubte ich 
es meiner Pflicht angemessen, meine Mepnung offen zu er- 
klären und eine so zahlreiche Classe von Bürgern, wie die 
Weberschaft, in einigen Schutz nehmen zu müssen. Wenn
	        
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