Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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wegen Haltbarkeit des Bieres boͤhmischen Hopfen bedarf, 
ein Vorurtheil, das dermal schon größtentheils verschwin- 
det. Wir bauen ja selbst noch bessern Hopfen als selbst in 
Boͤhmen, z. B. in Spalt. Daher trage ich auf hohe Zoll- 
sätze für den eingehenden Hopfen zum Schutz des Hopfen- 
baues an. Ich glaube nicht wie ein Redner vor mir, 
daß durch höhere Einfuhrbelegung die Ausfuhr dieses 
Artikels sich mindern werde. Falls auch etwas weniger 
nach Böhmen ausgeführt werden sollte, so werden unsere 
Brauer auch weniger baperischen Hopfen für bbhmischen 
von böhmischen Hopfenhändlern erkaufen, denn diese Leute 
kaufen in Bayern Hopfen, führen ihn nach Böhmen und von 
der andern Seite wieder als böhmisches Gut nach Bapern. 
Durch ein auffallendes Beyspiel sey mir erlaubr, Ihnen 
dieses Verfahren zu erläutern. In Muggendorf im Ober- 
mainkreise erbaute ein dort wohnender Brauer auf einigen 
tausend Stangen einige Centner Hopfen; obschon das 
Product gut war, so getraute sich derselbe doch nicht, die- 
sen Hopfen zum Versieden seines Lagerbiers zu verwen- 
den. Er beschloß daher, denselben zu verkaufen und sich 
mit dem Erlds und einer Daraufgabe böhmischen Hopfen 
zu kaufen. Zu diesem Ende ließ er sein Erzeugniß ver- 
packen, und verkaufte es; kaufte sodann nach einiger Zeit 
anderes derley Gut von einem Böhmen. Vortrefflich fand 
man die erkaufte Waare, die man in Bayern nie mehr so 
gut finden konne. Allein nur kurz war der Wahn, deün 
zum Erstaunen des Brauers fand er bald im Hopfen eine 
Schulvorschrift von der Hand seines Sohnes in Muggen- 
dorf geschrieben und unterschrieben, die man wahrschein- 
lich aus Versehen in dem verkauften Hopfen unbemerkt 
verpackt hatte. Der Brauer erhielt hierdurch die Gewißheit, 
daß er seinen eignen Hopfen um theueres Geld von böh- 
mischen Händlern wieder erkauft hatte. Eine ähnliche 
Geschichte wurde mir auch einmal mit einem Taschen- 
messer erzählt. Dieß sind die Bemerkungen und Anträge,
	        
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