— 638 —
Der Abgeordnete Clarus: Wenn von vielen Sei-
ten dahin begutachtet wird, daß hohe Zöolle festgesetzt und
bezahlt werden sollen, so entsteht nun auch die wichtige
Frage, wer diese hohen Zolle zu zahlen hat. Die Antwort
wurde bereits dahin gegeben: nicht der Producent, son-
dern der Consument. Aus dieser Antwort geht hervor,
daß die hohen Zolle eine Consumrionssteuer werden, und
da diese auf den Consumenten liegt, so trifft sie die ganze
Classe derjenigen, die in den verschiedenen Dienstverhält-
nissen angestellt und besoldet sind. Ich berufe mich zum
Beweis, daß man diese Classe vorzugsweise in den Au-
gen hat, auf die Worte des ersten Redners von der Bühne;
denn als dieser die Belegung von Lurusartikeln begutach-
tete, fügte er die Worte bey, daß eine solche Besteue-
rung das sicherste Mittel wäre, um den Rentirer zu er-
reichen. Nun haben wir aber den Rentirer bereits er-
reicht, denn wenn wir auf unsere Abstimmung über das
Erwerbsgesetz zurückgehen, so werden wir uns erinnern,
daß wir dort den Rentirer und mit ihm die ganze Classe
der Besoldeten bereits zur Genüge beygezogen haben. Für
diese Beyziehung hat man bis jetzt noch wenig Dank ge-
hdrt. Der Besoldete ist durch den Kammerbeschluß der
Majorität nunmehr besteuert. Würden wir jetzt auf hohe
Zollsätze eingehen, so bestenern wir dann den Besoldeten
doppelt. Man sagt allerdings, es sey unbillig, wenn der
Producent die Steuern allein zahlen solle. Er zahle sie
aber nicht selbst, denn der Landmann und der Kaufmann
gibt seine Steuern und seine Zölle nur vorschußweise,
und ihren Betrag schlägt er dann aus auf seinen Ver-
kauf. Mithin muß der Käufer, der Rentirer, der Con-
sument jedesmal die Steuern und Zölle des Producenten
zahlen, daher auch jeder Verkäufer, wenn die Zölle und
Steuern höher hinaufgehen, auch jedesmal mit seinen
Verkaufspreisen steigt. Hieraus ist ersichtlich, daß der
Besoldete, also jeder, der im Hof-, Staats-, Militär-,