Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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soll, ingleichen, daß man bey der Ausfuhr das ge- 
schnittrene Holz gegen das unbearbeitete Holz er- 
leichtern müsse, damit der Arbeitslohn im Lande bleibt. 
Ganz einverstanden mit diesem Princip stelle ich meinen 
Antrag dahin, daß 
a) die Ausfuhr vom Commercialholze, insonderheit von 
dem verarbeiteten Holze und von den zum Holz- 
transport gehdrigen Fldßböcken freygegeben; 
b) daß der Holztrausport frey vom Wasserzoll gelas- 
sen werde. 
Steinkohlen. Dieses Product geht mit dem Com- 
mercialholze gleichfalls vom Obermainkreis in die Rhein- 
gegenden und in die Niederlande hinab; unser Kreis hat 
dessen im Ueberfluß, und ich stelle den Antrag, daß die 
Steinkohlen frep vom Ausgangszoll bleiben. 
Ich komme nun zu den Producten der Umgegend 
von Bamberg. Dahin gehdren insonderheit: 
Hopfen und Schmalz. Beyde Producte werden 
stark ausgeführt; sie bringen jährlich gegen 500,00 fl. 
vom Auslande herein, daher man sie gleichfalls frey vom 
Ausgangszolle lassen darf. 
Gemüse und Obst. Die Feld= und Gartenpro- 
ducte von Bamberg sind eben so bekannt, wie unsre flei- 
Hige, rastlos thätige Gärtnerzunft; die Producte dersel- 
ben gehen in die benachbarten Kreise, sie gehen in die 
angränzenden sächsischen Länder, sie gehen in einzelnen 
Erzeugnissen bis nach England. 
Hr. von Utzschneider hat in seinen durch den 
Druck uns mitgetheilten Ansichten dahin begutachtet, daß 
Früchte, die der Gränzbewohner von eigenthümlichen Grün-
	        
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