Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 649 — 
theil uͤberwinden, und Versuche mit den besten Arten un- 
seres, oder nunmehr mit Wuͤrtembergischem Eisen machen, 
und wenn sie dann noch die auslaͤndischen Pfannen mit 
10 fl. belegen, so wird sich der Pfannenschmied wohl beru- 
higen. Es ist unter anderm noch bemerkt worden, daß 
die Eisenhürtten weit zweckmäßiger durch Abgabe von wohl- 
feilerm Holze zu unterstützen wären, als durch hohe Ein- 
fuhrzoͤlle. Allerdings ist es schwer, daß mit den jetzigen 
Holzpreisen die Eisenwerke noch weiterhin bestehen koͤnnen. 
So sehr ich aber auch von der Geneigtheit der hochsten 
Stelle überzeugt bin, den Eisenhämmern billigere Hotz- 
preise zu bewilligen und ihre Besitzer dadurch zu unter- 
stüzen, so scheint es doch, als wenn sich einer solchen 
Macßregel viele Schwierigkeiten entgegenstellten. Ich würde 
daher die höhere Jollbelegung des ausländischen Eisens 
wenigstens auf so lange beantragen, bis die niedrigern 
Holzpreise wirklich statt finden. 
Was nun das Garn und die Einfuhr desselben be- 
trifft, so habe ich im Ausschusse zu denjenigen gehbrr, 
welche für eine niedrige Belegung gestimmt haben, nem- 
lich das gefärbte sogenannte türkische Garn zu 3 fl. 20 kr. 
Ich glaube nämlich, daß bey diesem Satze die unangeneh- 
men Rückvergükungen entbehrt werden könnten. Allein in 
der Folge der Discussion habe ich mich freylich überzeugt, 
daß meine Absicht mit jener Belegung nicht erreicht wer- 
den kann. · 
Ich trete daher dem Votum des zweyten Herrn Praͤ- 
sidenten bey, und wünsche, daß das türkische Garn mit 1fl. 
40 kr. zur Einfuhr belegt werde; denn die'Anstalten zur Fär- 
berey solcher Garne sind bey uns noch nicht da, und 
wenn man bis dorthin zuwarten wollte, so wären inzwi- 
schen diejenigen Fabrikanten, welche in zwischen Garn gebrau- 
chen, schon gänzlich zu Grunde gerichtet; es wäre ihnen 
dann nicht mehr zu helfen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.