Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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das Unnatärliche der Handelssperre der einzelnen Staaten 
gegen einander mehr und mehr zu beseitigen. 
Ich beschränke meine Bemerkungen daher nur auf ein- 
zelne Gegenstände des Tariss, und wieder nur auf die- 
jenige, von welchen Sie mir genaue Kenntniß zutrauen 
dürfen. Wenn diese Kenntnisse zum Theil mich selber nä- 
her angehen, so bitte ich Sie, nicht zu glauben, daß ich 
den Advocaten in eigener Sache machen will, und ich 
darf mir wohl erlauben, Sie, meine verehrten Herren Col- 
legen, darauf aufmerksam zu machen, daß ich weder im 
Laufe dieses noch des vorigen Landtages Anträge, welche 
den Buchhandel betreffen, an die hohe Kammer gebracht 
habe, obschon ich hinreichende Veranlassung gehabt haͤtte, 
indem ich von vielen Buchhandlungen während des vori- 
gen Landtages die Aufforderung erhielt, bey der hohen 
Kammer doch dahin zu wirken, daß von der Staatre- 
gierung gegen den in den meisten Staaten verpönten Bü- 
chernachdruck ein Gesetz erlassen werde, und im Laufe die- 
ses Landtages dringend angegangen worden bin, eine Vor- 
stellung mehrerer Buchhandlungen gegen die Begünstigungen 
einzugeben oder nur zu unterstützen, welche einem in die- 
ser Versammlung schon mehrmals erwähnten Iustitute da- 
hier geworden sind, welche Begünstigungen allerdings den 
übrigen Handlungen als eine Ungerechtigkeit erscheinen 
konnen. 
Herr Coreferent Heinzelmann hatgestern in seiner 
Rede von der Bühne mir die Aufforderung gestellt, Ihnen 
auseinander zu setzen, warum neue gebundene Bücher mit 
keinem hohen Eingangszoll belegt werden können. Ich ent- 
spreche derselben, mu# aber, um dieses genugend thun zu kon- 
nen, Einiges über die Natur des Buchhandels und insbe- 
sondere über die Eigenthümlichkeit des deutschen Buchhan- 
dels voraussenden. Die Natur des Buchhandels ist zum 
größern Theile bedingt durch die besondere Natur der Bi-
	        
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