Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Ich komme nun zu den gebundenen neuen Buͤchern. 
Lange schon wurden in Frankreich, England und Italien 
die neuen Buͤcher gebunden zum Verkauf ausgestellt, ehe 
man in Deutschland daran dachte, es eben so zu machen. 
Hier wurden die Bücher roh, d. h. ungebunden, zu Markte 
gebracht, und jetzt noch werden nur Werke von großem 
Format, oder die Kupfer oder Tabellen zur Erklärung be- 
dürfen, um diese nicht der Beschmutzung oder dem Verlo- 
rengehen auszusetzen, gebunden; dann Almanache und Kin- 
derschriften, weil diese dadurch verkäuflicher werden, in- 
dem sie meist zu Geschenken dienen und selbe früher ge- 
kauft werden, als man sie braucht. Es gilt auch hier 
das Obengesagte; Zolle werden nicht bewirken, daß be- 
liebte Taschenbücher, wie die Minerva, Claurens Vergiß- 
meinnicht r2c. 2c., in Bayern verlegt werden, wenn nicht 
sonst die Bedingungen dazu gegeben sind, und eben so wenig 
kann nur ein Kreuzer auf die bekannten Preise dieser lite- 
rärischen Erzeugnisse geschlagen werden. Ich muß daher, 
was die neuen gebundenen Bücher betrifft, denselben An- 
trag stellen, nemlich auf zollfrepen Eingang, oder daß 
wenigstens nur der geringste Jollsatz von Gr kr. angenom- 
men werde. 
Ein scheinbarer Grund für Belegung der gebundenen 
vom Ausland eintretenden Bücher könnte daher genommen 
werden, als sey das inländische Buchbindergewerbe gegen 
die ausländische Concurrenz zu schützen. Aber, meine 
Herren, aus denselben Gründen, aus welchen andere deut- 
sche Buchhandlungen manche ihrer neuen Verlagswerke ge- 
bunden versenden, thun dieses auch die Buchhandlungen 
in Bapern, und zwar werden ungleich mehr gebundene 
Bächer hinausgesendet als eingehen, denn nach Rudharts 
Zustand von Bayern 2ter Band Tab. LXVI. war in 
den Jahren 1813 182:229 18314 18:32 1833 
die Einfuhr 1057## Ctr. 101 Ctr. 130 Ctr. 144 Ctr. 1257/5Cr. 
die Ausfuhr 555## „ 407 „„ 2609 189 23178 0,
	        
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