Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Es geht also doppelt soviel hinaus als herein gebracht 
wird, und diesen Activhandel zu stoͤren durch Eingangs- 
zoll auf neue gebundene Buͤcher, der andere benachbarte 
Staaten zu gleicher Maaßregel auffordern muͤßte, duͤrfte 
in der That nicht gerathen seyn. Ueberdieß hat sich noch 
keine Buchbinderzunft irgend einer Stadt deßhalb beschwert, 
was auch um so weniger geschehen wird, weil sie von den 
inländischen Buchhandlungen dergleichen Bücher, die ins 
Ausland gebunden versendet werden, meistens zu einer 
Zeit in großer Anzahl zum Einbinden erhalten, wo sie 
sonst wenig zu thun haben. 
Mein Antrag auf zollfreyen Eingang auch der neuen 
gebundenen Bücher steht also in jeder Beziehung gerecht- 
fertigt da. Ich komme nun zu einigen andern Gegen- 
ständen des Tarifs. 
Ziffer 0O3. a) Neue Buchdrucker-Buchstaben. 
Sie find belegt mit 10 fl. Eingangszoll. Noch haben wir 
in Bayern keine Schriftgießerey, welche hinsichtlich der 
Schönheit und Schärfe der Typen es so manchen andern 
Schriftgießerepen außer Bayern gleich thäte, und es sind 
die Buchdruckereyen gendthiget, sich deßhalb nach Leipzig 
oder Frankfurt a. M. zu wenden. Maschinen und son- 
stige Vorrichtungen, die den inländischen Gewerben die- 
nen, müssen aber unbelaster so lange eingehen dürfen, als 
sie nicht eben so gut bey uns zu haben sind. 
Nr. 255. Haderlumpen und 458. Papiere. 
Unsere inländischen Papierfabriken konnen die Lumpen nicht 
entbehren; es ist das rauglichste Material zur Verfertigung 
des Papiers. Vielfältig haben sie schon darauf angetra- 
gen, die Haderlumpen gar nicht, namentlich das soge- 
nannte Weißzeng, hinaus zu lassen oder doch mit einem 
hohen Ausgangszoll zu belegen. In vielen Staaten ist 
die Ausfuhr derselben auch ganz verboten und mit'Reche,
	        
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