Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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vielmehr von unsern Glaöhüttenbesitzern, daß wenn sie 
Absatz wollen, sie ihre Erzeugnisse in der Güte und zu 
solchen Preisen liefern, um mit dem benachbarten Böhmen 
concurriren zu konnen. An den Materialien dazu gebricht 
es ihnen nicht, wie die Glashütte des Hrn. v. Voiten- 
berg in Herzogau beweiset, welche nun so gutes Glas als 
die böhmischen Glashütten liefert, aber deßhalb auch 
nie um Absatz verlegen ist, obschon sie etwas höhere Preise 
hält. Ich trage demnach darauf an, daß es bey dem Zoll- 
satz von 25 kr. pr. Centner verbleibt. 
Nr. 658. Tabak. Ich war anfänglich für Bepbe- 
haltung von 20 fl. Eingangszoll auf fremdes Fabrikat 
und von 5 fl. auf Blätter und Rippen, wenn Rückvergü- 
tung an die inländischen Fabriken bey der Ausfuhr ihres 
Fabrikats statt findet. Nachdem mir aber von Tabaksfa- 
brikanten selbst zugestanden worden ist, daß diese Rück- 
vergütung sehr mißbraucht werden kann und uUnterschleif 
kaum zu verhüten sey, so stimme ich für 2 fl. 30 kr. Ein- 
gangszoll auf Blätter und Rippen, dagegen nur für 10 fl. 
Eingangszoll auf das fremde Fabrikat. 
Für Tücher aus Schafwolle Nro. 6832. und die 
Baumwollenstrumpffabrikate Nr. 40. nehme ich die hoch- 
sten Eingangszollsätze in Anspruch. Welche Fortschritte 
unsere Strumpfwirker in Erlangen und Schwabach, seit 
einigen Jahren nur, in Feinheit und Güte der Waare ge- 
macht haben, beweisen die bey der letzten Ausstellung in 
dieser Residenzstadt vorgelegenen Fabrikate. Sie geben den 
ausländischen nichts nach und wir köbnnen letztere ganz 
entbehren. 
Unsere Tuchfabriken zeichnen sich gleichfalls rühmlich 
aus, werden bey noch größerer Ausdehnung eine Stütze 
unserer Landwirthe durch den Verbrauch der inländischen 
Wolle und muntern diese zur Erzielung edlerer Wolle 
Verhandl. XIII. Band. 48
	        
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