Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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niß decken wird. Der Caffee ist schon im Caffeesurrogate 
begriffen. 
Salz. Mit Entsetzen habe ich hier im Tarif das 
— Verbothen — gelesen. Meine Gruͤnde, warum, 
habe ich schon oben angeführt. Was die Einfuhr des 
Weines betrifft, trage ich bestimmt darauf an, daß der- 
selbe ganz frey hinausgelassen werde; denn, wenn das 
Bier sogar unter Begünstigung hinausgehen soll, warum 
soll die Weinausfuhr erschwert werden? Die Herren Wein- 
trinker dürfen sich nicht fürchten, daß es am Ende am 
Wein gebricht, denn 
1) ist der Absatz nicht so groß, und 
2) haben ja die überrheinischen und andere Weine un- 
sere inländischen fast ganz verdrängt. 
Auf Aufhebung des in Franken üblichen Guldenzolles 
kann ich zwar jetzt nicht mehr als Modification antragen, 
da bereits im Zollgesetz hierüber abgestimmt ist; jedoch 
muß ich dringend um dieselbe bitten, da sie von der 
ganzen Kammer einstimmig als Wunsch ausgesprochen 
wurde. 
Wenn der königl. Hr. Commissär und der Hr. Abg. 
Rudhart behaupten, er sey ein Consumozoll, so mut 
ich diesem aus allen Kräften widersprechen; denn er wird 
für keinen besondern Zweck erhoben, wie Bier-, Fleisch= 
Mehlaufschlag u. s. w., sondern er fließt mit andern Idl- 
len in das königl. Acrar. Ich versichere meinem Hrn. 
Collegen gegenüber, daß der Wein, wenn er so oft con- 
sumirt würde, als er verzollt werden muß, so schwach 
wird, daß er, der nie Wein, sondern nur Wasser trink', 
denselben ohne Gefahr einer Berauschung trinken darf. 
Meinen Hrn. College Enke unterstütze ich in seinem 
Antrage auf Herabsetzung des Eingangszolles für Bücher, 
Landcharten u. s. w., und habe nichts dagegen, wenn
	        
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