Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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den Hauptgrundsatz unferer Verfassung, noch hoͤher mit 
Steuer belegt werden, da, wie anerkannt ist, die Zoͤlle 
eine indirecte Besteuerung find. Es ist dieses um so mehr 
zu beherzigen, weil in diesen Kreisen der groͤßte Theil 
der Bewohner Landwirthschafter, Wein = und Ackerbauer 
sind. Und gewiß sollte dieser Stand der Staatsbürger 
vor allen bey uns gehoben werden, wo anerkannt ist, daß 
noch so viel Land für den Ackerbau und die Landwirth- 
schaft verwendet werden konnte. — Die Geschichte der 
Sittigung und der Vereinigung der Menschen in einem 
Staate lehrt, daß der Mensch eher Ackerbauer als Fabri- 
kant gewesen, daß Fabriken nur da geblühet, wo entwe- 
der der Ackerbau gar nicht aufkommen kounte, oder, wo 
dieser bereits seine Vollkommenheit erlangt hat, wo der 
Trieb zur eigenen Erhaltung verbunden mit der Liebe 
zum Baterlande sich des Verstandes so bemächtigten, daß 
man in dem Vaterlande selbst jene Bedürfnisse durch Kunst- 
fleiß hervorzubringen suchte, die das Ausland bisher ge- 
liefert hatte. Dann bedürfen auch die Fabriken keines 
künstlichen Triebes, sie gedeihen und blühen von selbst. 
Die gewerbfleißige Schweiz bestätigt in jeder Hinsicht 
meine Sätze. — Die Classe der ackerbauenden Staatsbr- 
ger ist bey uns die gesündeste und stärkste; am tapfersten 
ist der Sohn des Bauers im Heere. Im Ackerbau ist die 
Quelle, woraus der Hauptnahrungsstand der baperischen 
Nation fließt, und weit entfernt, daß die durch das neue 
Gewerbsgesetz sich mehrende Menschenzahl nur in und 
durch die Fabriken Unterhalt finden kdnne, ist es viel- 
mehr die Landwirthschaft, welche die meiste Beschäftigung 
gibr und noch so viele Hände beschäftigen kann. 
Wir haben im Jahre 1825 so oft klagen gehdrt über 
den Mangel an Dienstboten, an getreuen und fleißigen Ar- 
beitern bey dem Feldbaue; wir haben klagen gehört über 
den theuern Taglohn 2c., wir haben also noch Gelegen-
	        
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