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den Hauptgrundsatz unferer Verfassung, noch hoͤher mit
Steuer belegt werden, da, wie anerkannt ist, die Zoͤlle
eine indirecte Besteuerung find. Es ist dieses um so mehr
zu beherzigen, weil in diesen Kreisen der groͤßte Theil
der Bewohner Landwirthschafter, Wein = und Ackerbauer
sind. Und gewiß sollte dieser Stand der Staatsbürger
vor allen bey uns gehoben werden, wo anerkannt ist, daß
noch so viel Land für den Ackerbau und die Landwirth-
schaft verwendet werden konnte. — Die Geschichte der
Sittigung und der Vereinigung der Menschen in einem
Staate lehrt, daß der Mensch eher Ackerbauer als Fabri-
kant gewesen, daß Fabriken nur da geblühet, wo entwe-
der der Ackerbau gar nicht aufkommen kounte, oder, wo
dieser bereits seine Vollkommenheit erlangt hat, wo der
Trieb zur eigenen Erhaltung verbunden mit der Liebe
zum Baterlande sich des Verstandes so bemächtigten, daß
man in dem Vaterlande selbst jene Bedürfnisse durch Kunst-
fleiß hervorzubringen suchte, die das Ausland bisher ge-
liefert hatte. Dann bedürfen auch die Fabriken keines
künstlichen Triebes, sie gedeihen und blühen von selbst.
Die gewerbfleißige Schweiz bestätigt in jeder Hinsicht
meine Sätze. — Die Classe der ackerbauenden Staatsbr-
ger ist bey uns die gesündeste und stärkste; am tapfersten
ist der Sohn des Bauers im Heere. Im Ackerbau ist die
Quelle, woraus der Hauptnahrungsstand der baperischen
Nation fließt, und weit entfernt, daß die durch das neue
Gewerbsgesetz sich mehrende Menschenzahl nur in und
durch die Fabriken Unterhalt finden kdnne, ist es viel-
mehr die Landwirthschaft, welche die meiste Beschäftigung
gibr und noch so viele Hände beschäftigen kann.
Wir haben im Jahre 1825 so oft klagen gehdrt über
den Mangel an Dienstboten, an getreuen und fleißigen Ar-
beitern bey dem Feldbaue; wir haben klagen gehört über
den theuern Taglohn 2c., wir haben also noch Gelegen-