Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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heit genug, bey der Landwirthschaft Menschen zu beschaͤf- 
tigen und vom Muͤßiggange sie zu entfernen; wir haben 
somit nicht ndthig, so gar strenge auf Emporbrin- 
gung der Gewerbe hinzuwirken, und zu dem Ende große 
Zölle, und somit schwere indirecte Steuern aufzulegen. 
Ich bin indessen weit entfernt, den gesetzlichen 
Schutz den Fabriken und Gewerben entziehen zu wollen; 
er soll ihnen, wie billig, bleiben und werden; nur meyne 
ich, die hohen Zolle kdunen hier nicht Platz greifen, weil 
sie in die Staatscasse nicht einbringen, was man von 
ihnen erwartet und man auch nothwendig hat, und weil 
die andere Classe von Staatsbürgern, nämlich die acker- 
bautreibenden, dadurch zu schwer belastet werden sollen. 
Denn man hat neuerlich vorgeschlagen, mehrere Gegen- 
stände der Landwirthschaft noch höher im Ausgange zu 
belegen, z. B. die Häute. Sobald die rohe Haut eines 
Ochsen nur um einige Kreuzer hbher angesetzt ist, glauben 
Sie meine Herren, so essen wir im nächsten Monate schon 
das Pfund Ochsenfleisch um 12 kr. Der Fleischer nimmt 
den schon erschwerten Verkauf der Haut in das Ausland 
zum Grund, dem Viehzüchter weniger zu zahlen; dieser 
bindet bey einem geringern Verdienst weniger Viehe an, 
und ein geringerer Viehstand steigert den Preis desselben; 
der höhere Preis im Ankauf macht natürlich auch einen 
höhern Preis in der Fleischbank, und so finden wir den 
ersten Grund des höhern Rindfleisches in dem durch Joll 
erschwerten Verkauf der Häute. Möchten doch die Her- 
ren, welche zum Nachtheil der Landwirthschaft und des, 
wie wir alle wissen, so sehr belasteten Landmannes diese 
neue Auflage vorschlagen, und uns erzählen, daß etwa 
nur 1 fl. auf ein paar Rindshäute fommen konne, da 
doch jedem Landwirth bekannt ist, daß eine einzige Haut 
eines Mastochsen mehr als einen Centner wiege, und daß 
also von einer solchen allein schon über 5 fl. Steuer den
	        
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