Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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licher werden; sie werden unsere Straßen wieder besu- 
chen. Schon haben dffentliche Blätter erklärt, daß in den 
köngl. Handverschen, in den churf. Hessischen, kbnigl. = 
großherz.= und herzogl. Sächsischen Staaten alle Durchfuhr 
frey gegeben und daß keine Nebenursache zur Jollerhe= 
bung ein Grund werden solle. Folgen wir diesem Bey- 
spiele von mäßigen Zöllen, und wir werden wieder jenes 
Gedeihen im Handel, und jene allgemeine Zufriedenheit 
im Volke erhalten, wodurch das Wohl der Nation so sehr 
befestiget wird. 
Auf einzelne Zollsätze einzugehen, dazu ist die Zeit 
zu spät, und sie sind ohnehin schon gründlich genug er- 
drtert worden. Indessen muß ich noch ein Wort darüber 
sprechen, daß die Producte des Geistes, nemlich die Bü- 
cher, nicht besteuert werden mochten; denn man muß 
bedenken, daß selbst der innere Buchhandel dadurch sehr 
erschwert würde, weil auswärtige Staaten, deren Ver- 
lagsartikel im Eingang hoch belegt werden, ein Gleiches 
als Retorsion auf die diesseitigen Verlagswaaren legen 
würden, wodurch dann der Buchhandel gehemmt und 
den besten Schriftstellern geschadet würde, indem die in- 
ländischen Buchhändler nie ein angemessenes Honorar ge- 
ben könnten, weil sie mit dem Absatz in das Ausland 
durch die Retorsionsmaßregeln gehindert würden. Und 
wenn Sie, meine Herrn, den sich sehr hebenden Buchhan- 
del der Vaterlandes betrachten, so sind es viele Tausen- 
de die mit inländischen Verlagsartikeln, an das Ausland 
bezahlet werden, wodurch dann das Geld für aus- 
wärtige Literatur im Lande behalten, jal bey den treffli- 
chen Verlagsartikeln mehrerer unserer Verlagshand- 
lungen sogar noch Geld vom Ausland bezogen wird. 
Wegen des Guldenzolles im Untermainkreise beziehe 
ich mich auf meine Aeußerung über das Jollgesetz und
	        
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