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Der Abgeordnete Socher: Die vorgebrachten Gründe
für und gegen eine höhere Jollbelegung nicht wieder-
holend, sondern nur daran erinnernd, will ich zuerst
meine Ansicht des Zollwesens überhaupt, und dann meine
Meinung über den vorliegenden Jolltarif vortragen.
Der Joll ist zu betrachten:
1) rechtlich: er beruht auf die Territorialhoheit, ver-
mdge welcher die ausländische Waare, für den Ein-, Durch-
und Ausgang durch ein Gebiet, für den gewährten Schutz
und Sicherheit, für die benutzte Straße eine Recognition
bezahlt;
2) financiell: in so fern die Staatsbedürfnisse auf
andern Wegen nicht gedeckt sind, legt der Staat auf den
Bezug und Consumtion ausländischer Waaren, so wie auf
andere in-oder ausländische Artikel, eine Consumtionssteuer;
5) staatswirthschaftlich: um dem inländischen
Producenten und Fabrikanten eine Erleichterung oder ei-
nen Vortheil auf den heimischen oder ausländischen Märk-
ten vor den Fremden zu verschaffen werden fremde Waa-
ren hoch belegt, um sie vor dem Concurrenz abzuschrecken.
Dieser Zweck kann aber nicht zugleich mit dem sinan-
ciellen erreicht werden. Entweder geht die fremde Waare
ungeachtet der hohen Zolle doch ein, so ist der staats-
wirthschaftliche Zweck vereitelt; oder die fremde Waare
wird zurückgeschreckt, so bleibt die Einnahme für die Fi-
nanzen zurück.
Nur zu leicht verleiten hohe Zölle zu eitlen Erwar-
tungen eines höhern Einkommens. 3. B. vor dem Jahre
1810 nahm die Finanzcasse ein an Zoll 1,700000 fl. und
an Tabakregie und besonderm Consumozoll 000,O00fl., zu-
sammen 2,500000fl. Man vereinigte beiden in einen Ta-
riff und erwartete 27 Million, und erhielt nur 2 Milli-
onen, das ist, weniger als zuvor. Im Jahre 1822 wur-