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und das Unschlitt mit 3 fl. 20 kr. pr. Cent. belegte,
sattsam erfahren. Diese Erzeugnisse ertragen einen solchen
Zoll durchaus nicht, außer man will die Landwirthschaft
zu Gunsten der Fabrikanten ganz niederdruͤcken, wozu ich
keinen vernuͤnftigen Grund auffinden kann, indem aner-
kannt dem Landmann Huͤlfe am ersten Noth thut; will
oder kann man ihm direct nicht helfen, so druͤcke man
ihn indirect nicht vollends nieder. Ich sollte deuken, die
Gerbereyen seyen mit einem Eingangszoll von 15 fl. pr.
Cent. von gegerbtem Leder in ihrer Fabrikation hinreichend
geschuͤtzt.
Diesem großen Uebel hat auch, was ich mit Dank
erkenne, der Tarif von 1826 merklich abgeholfen. Es
haben sich seit dieser Zeit die Preise obiger Artikel wieder
mehr auf ihren natuͤrlichen Standpunct gehoben.
Ich beantrage also, die Saͤtze von 1826, welche auf
rohe Häute in 1 fl. 40 kr., bey grünen desgl. in 50 kr.;,
und bey Unschlitt in 1274 kr. bey der Ansfuhr pr. Cent.
gelegt sind, fortbestehen zu lassen.
Bey dem Artikel Hopfen beantrage ich mit mehrern
Mitgliedern vor mir eine Erhèhung des Einganggolles
von 5 auf 10 fl. pr. Centner.
Ich habe vor drey Jahren die Ehre gehabt, über
diesen wichtigen Culturzweig hinsichtlich der Zehencbe-
frepung einen eigenen Antrag in die Kammer zu bringen,
welchen ich auch in dieser zweyten Kammer so glücklich war,
nach meinem Antrag durchzubringen. Ich habe damals
die Wichtigkeit dieses Productes gezeigt und dargethan,
wie sehr wir Ursache haben, diesen Erwerbszweig zu
schützen und zu begünstigen, indem die Böhmen, welche
wir vom Markte verdrängen sollen und müssen, die volle
Jehentfrepheit im Hopfenbau genießen und uns dadurch
gewissermaßen überlegen sind.