nanzministerium auch die Deckungsmittel hiezu anweisen
muͤssen, und zwar solche, welche nicht wieder blos den
Landmann und Grundbesitzer am meisten treffen.
Alle andern Gegenstaͤnde des Luxus, als da sind
Gewuͤrze (der Pfeffer ausgenommen), Seidenwaaren,
Galanteriewaaren und Schnittwaaren uͤberhaupt, beantrage
ich zu einem Eingangszoll von i fl. pr. Pfund oder 100 fl.
pr. Centner und zwar ohne Unterschied, ob die Gegenstaͤnde
zu ganz oder zu balb oder zu einem Theil aus Seide,
Baumwolle oder anderer Wolle fabricirt sind. Man kann
diese Jollsätze, welche bep manchem Artikel kaum 3 bis
5 Procen des Werthes betragen, keine hohen Zollsätze
nennen; im Gegentheil sind s im Verhältniß zu andern
Abgaben niedrig, und daß die gegenwärtige Verwal-
tung dieselben auch beyzutreiben wisse, hat uns das
Rechnungejahr 1825 schon bewiesen, also ein sehr wich-
tiger Grund, mehr auf den höhern Sätzen zu beharren.
Noch habe ich eines Industriezweiges zu erwähnen,
welcher erst seit ganz kurzer Zeit hier in München be-
gründet wurde; es ist dieß nämlich die Fabrik des Hrn.
Schmidt in gepreßten Hornwaaren. Zum Schutze die-
ses ganz neuen und sehr schdnen Etablissement, welches
diese Gattung Waaren, die wir biöher vom Auslande be-
zogen, nunmehr recht schdn und gut im Inlande fer-
tigr und wofür der Besitzer auch ein Privilegium bereits
erhalren hat, beantrage ich, den im Zolltarif vom Jahre
1320 enthalrenen Satz von 15 fl. auf 50 fl. pr. Cent.
im Eingang zu erhohen. Diese Begünstigung mochte um
so mehr zu ertheilen seyn, als diese Fabrik lediglich in-
ländische Producte verarbeitet.
Nach diesen speciellen Bemerkungen will ich nur ei-
nige der bedeutendsten Eimwürfe, welche man den höhern
Zollen überhaupt macht, berühren.